Ab sofort können sich wieder alle Mitgliedsbuchhandlungen in Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland, die sich im Bereich Leseförderung in besonderem Maße engagieren, um das Gütesiegel „Anerkannter Lesepartner“ bewerben. Bewerbungsschluss ist der 15. Oktober 2018.
Die Ausschreibungsunterlagen sind derzeit unterwegs zu den Mitgliedsfirmen in den drei Bundesländern. Die Buchhandlungen sind nun aufgefordert, anhand eines Fragebogens und weiteren Materials ihr Engagement für die Leseförderung zu dokumentieren und ihre Bewerbung bei der Geschäftsstelle in Wiesbaden einzureichen.
Das Gütesiegel wird im Turnus von zwei Jahren gemeinsam vergeben von den jeweiligen Kultusministerien der drei Bundesländer und dem Landesverband Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels.
Prämiert werden Buchhandlungen, die ein kompetent ausgewähltes Sortiment im Bereich Kinder- und Jugendbuch anbieten, eine individuelle und qualitative Beratung gewährleisten, die Bücher dem Alter angemessen und einladend präsentieren, zusätzliche Aktionen für Kinder und Jugendliche durchführen und z.B. Empfehlungslisten für Eltern und Lehrkräfte erstellen oder beim Aufbau von Schülerbüchereien beraten.
Die ausgezeichneten Buchhandlungen können das Siegel öffentlichkeitswirksam einsetzen: durch Anbringen an Tür oder Schaufenster, auf Werbemitteln, Briefpapier und im Internet sowie durch gezielte Pressearbeit. Das Gütesiegel an der Tür einer Buchhandlung zeigt Eltern, Lehrern, Erziehern und allen, die Kinder und Jugendliche an Bücher heranführen möchten, dass sich dort kompetente Ansprechpartner und motivierende Angebote finden lassen.
2017 wurden 52 Buchhandlungen in Hessen, 34 in Rheinland-Pfalz und 12 im Saarland mit dem Gütesiegel ausgezeichnet.
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