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Händler und Verleger strapazieren die Preisbindung

„Die Buchpreisbindung ist nicht von der Politik bedroht, sondern von der Branche.“ Diesen Satz hat 2006 der CDU-Politiker Norbert Lammert den Buchhändlern und Verlegern ins Stammbuch geschrieben. Aktuell haben die Anwälte Dieter Wallenfels und Christian Russ den Satz wieder ausgegraben, um ihren eigenen Ermahnungen Nachdruck zu verleihen.

Wallenfels und Russ haben jetzt ihren „Arbeitsbericht 2017“ als Preisbindungstreuhänder vorgelegt: Sie spüren trotz der zuletzt erfolgten Novelle des Buchpreisbindungsgesetzes einen „anwachsenden Gegenwind“ gegen die Preisbindung durch Gerichtsurteile und auch durch einen erneuten Anlauf der Monopolkommission gegen die Preisbindung.

Branchenteilnehmer strapazieren die Preisbindung

Da sei es sehr kritisch, wenn – siehe Lammerts Mahnung – die Branche selbst Aktivitäten entwickelt, die zu einer Erosion der Preisbindung beitragen können. Die Preisbindungstreuhänder akzentuieren drei Aspekte:

  • Kaufprämien: Provisionszahlungen von 10% und mehr an Jedermann im Rahmen von Affiliate-Programmen stellen die rechtlich verbindliche Preisfestsetzung in Frage. buchreport hatte im Frühjahr mehrfach die Praxis der Online-Shops von Buchketten thematisiert, Schulfördervereine als Mittler für Bestellungen mit hohen Provisionen zu locken. Siehe auch hier.
  • Verkaufsförderungsbonus: Die Aufforderung zur Zahlung pauschaler Summen an eine Buchhandelskette können eine Anstiftung zum Gesetzesverstoß sein. Gemeint ist Buchhandlungsmarktführer Thalia, der Rechnungen zur Förderung der Geschäftsbeziehungen verschickt hat. Die Kette verlangt damit womöglich Konditionen, die gegen die Preisbindungsvorschrift verstoßen, dass der Großhandel (Barsortimente) keine schlechteren Konditionen als ein Einzelhändler erhalten darf, s. die buchreport-Berichtertstattung hier und hier.
  • Mängeln: Das durchorganisierte Beschädigen preisgebundener Bücher, um Mängelexemplare herzustellen, die dann zu niedrigeren Preisen verkauft werden können, verstößt gegen das Gesetz.

„Mängeln“ ist ein Dauerthema, das letztlich bei den Verlagen und ihren Dienstleistern angesiedelt ist. Hier nennen die Preisbindungstreuhänder der Verlage freilich keine Namen, kündigen aber an, Fälle dieser Art zu verfolgen. Auch Händler, die angestiftet werden, wettbewerbswidrig gemängelte Bücher anzukaufen, um sie weiter zu verkaufen, können belangt werden, erinnern Wallenfels und Russ.

Update:

Preisbindungstreuhänder Russ weist darauf hin, dass keine Namen genannt werden, weil sie keine Kenntnis haben, „wer in der Verwertungskette die absichtlichen Beschädigungen vornimmt und dafür verantwortlich ist. Unsere Vermutung geht dahin, dass es ,Mängelungen‘ auf allen Handelsstufen gibt.“

 

Kommentare

3 Kommentare zu "Händler und Verleger strapazieren die Preisbindung"

  1. Welchen S inn hat eine Preisbindung,die lediglich der an Leser verkaufenden Buchhändler einzuhalten hat, aber den Verlagrn freistellt, Ketten und Großabnehmern zu Lasten der „keinen “ Buchhandlungen mit besseren Konditionen zu beliefern ?

  2. Die Preisbindung auszuhöhlen und damit abzuschaffen unterstützt die Monopisierung der ganzen Branche, weil sie den destruktiven Weg einer Preiskonkurrenz eröffnet. Die gewinnt faktisch der mit der größten Kaitalreserve – wer das wohl ist???! Hoffentlich greift bald der Selbsterhaltungstrieb und die. Branchenteilnehmer aller Sparten rücken wieder zusammen. Vor 200 Jahren hat das mal in einer ähnlichen Situation geholfen…

  3. JA, die Buchbranche beschummelt und belügt sich selbst.
    Dummerweise sind es oft nicht die (nicht nur branchenfremde)Verursacher, die diese Hybris an Fehleinschätzung dann ausbaden müssen.
    Die Preisbindung ist kein Kaugummi.

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