Der Bundestag berät in dieser Woche über eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes. Damit soll die Regierung die Möglichkeit erhalten, einheitliche Regelungen durchzusetzen. Der Handelsverband Deutschland (HDE) „begrüßt“ dieses Vorgehen zwar, kritisiert jedoch in einem Schreiben an die Bundestagsabgeordneten einige der geplanten Maßnahmen.
„Für uns {ist} in keinster Weise nachvollziehbar, dass im aktuellen Gesetzentwurf für den Einzelhandel Regelungen vorgesehen sind, die weit über die Bund-Länder-Beschlüsse vom 22. März und den Status quo vor dem 7. März hinausgehen und für den Handel gravierende weitere zusätzliche Beschränkungen implizieren“, heißt es in einer Mitteilung des HDE.
„So würde die im Lebensmittelhandel und dem Handel mit Gütern des täglichen Bedarfs bislang geltende Kundenbegrenzung drastisch verschärft und die maximal zulässige Kundenzahl halbiert. Auch würde die in einigen Bundesländern eingeführte Test-Option durch die im Gesetzentwurf vorgesehenen Reglungen ersatzlos gestrichen. Und selbst die unter Infektionsgesichtspunkten völlig unproblematische Möglichkeit von Click & Collect wäre nicht mehr möglich.“
Nach wie vor steht der HDE auf dem Standpunkt, dass vom Einzelhandel bisher keine erhöhten Infektionsgefahren ausgingen.
Der HDE °bittet“ darum, die bisher geltenden Kundenbegrenzungen nicht weiter zu verschärfen, eine von Inzidenzen unabhängige Öffnung der bisher priviligierten Geschäfte und eine Öffnungsmöglichkeit für den Einzelhandel – jeweils abhängig von regionalen Maßstäben wie Intensivbettenauslastung und Inzidenz. Zudem will der HDE auch einen Einkauf ermöglichen gegen Vorlage eines negativen Tests oder einer Impfbescheinigung.
°Sollten tatsächlich strengere Beschränkungen auch im wirtschaftlichen Leben erfolgen, dürfen sich diese dann nicht mehr nur auf die bislang betroffenen Branchen erstrecken, sondern müssen alle Bereiche erfassen, die nachweislich einen Beitrag zum Infektionsgeschehen leisten“, heißt es zudem.
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