Der Handelsverband Deutschland (HDE) beklagt ein Ungleichgewicht zwischen der Behandlung von Gastronomie und Einzelhandel und fordert daher eine Aufstockung der Überbrückungshilfen – oder eine Schadensregulierung nach EU-Recht. Ansonsten drohe eine Klagewelle, so der HDE.
Anlass für die Mitteilung ist eine Umfrage unter 1000 Mitgliedsunternehmen. Die hätten im Gegensatz zur Gastronomie, deren Umsatzausfälle zu 75% ersetzt worden seien, nur die Fixkosten nach der Überbrückungshilfe III ersetzt bekommen.
„Viele Einzelhändler waren ab dem 16. Dezember 2020 wegen der Corona-Maßnahmen geschlossen. Trotzdem haben sie keinen Anspruch auf die großzügigere November- und Dezemberhilfe. Das ist eine klare Ungleichbehandlung im Vergleich zur Gastronomie“, so HDE- Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.
Nach einer aktuellen HDE-Umfrage unter über 1000 Mitgliedsunternehmen und HDE-Hochrechnungen haben bis zum 30. April 2021 rund zehntausend vom Lockdown betroffene Einzelhändler Unterstützungsleistungen nach den Regeln der November- bzw. Dezemberhilfen beantragt, die eigentlich nicht für den später von den Schließungen betroffenen Einzelhandel, sondern unter anderem für die Gastronomie vorgesehen sind. Die Anträge seien gestellt worden, um nach Abschluss des verwaltungsrechtlichen Vorverfahrens entsprechende Unterstützungsleistungen wegen eines Verstoßes gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz gerichtlich durchsetzen zu können, so der HDE.
Der HDE hatte bereits vor einigen Wochen ein Rechtsgutachten der Kanzlei Noerr präsentiert, das die guten Erfolgsaussichten solcher Klagen belegt. „Die fehlende Einbeziehung des Einzelhandels bei der November- und Dezemberhilfe verstößt gegen den Gleichheitssatz im Grundgesetz“, so Genth weiter. Die Bundesregierung müsse daher nach Einschätzung des HDE mit mehreren tausend Verwaltungsklagen von Einzelhändlern rechnen. Hierzu wurde im Auftrag des HDE bereits eine Muster-Klageschrift vorbereitet.
Kommentar hinterlassen zu "Handelsverband fordert Aufstockung der Überbrückungshilfen"