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Handlungsbedarf für Online-Händler

Am 13. Juni tritt das neue Verbraucherrecht in Kraft – und damit auch das Widerrufsrecht für E-Books. Worauf Betreiber von Online-Shops achten müssen, hat die Rechtsabteilung des Börsenvereins in einem Leitfaden zusammengestellt. 
Händler sollten den Stichtag unbedingt genau einhalten, betont die Rechtsabteilung. „Praktisch bedeutet das, dass Sie am 13. Juni 2014 ab 0.00 Uhr – keinesfalls früher, denn das neue Recht gilt erst ab diesem Zeitpunkt! – die Änderungen vornehmen müssen.“ Man könne nicht ausschließen, dass unseriöse Abmahner gleich nach dem Umstellungszeitpunkt nach Internetseiten suchen, die die Änderungen noch nicht umgesetzt haben.
Die wesentlichen Änderungen im Überblick: 
  • Widerrufsfrist: Es gilt nun einheitlich eine 14-tägige Widerrufsfrist ab Eingang der Ware beim Kunden.
  • Kein Rückgaberecht mehr: Nach bisherigem Recht konnte das Widerrufsrecht durch ein Rückgaberecht ersetzt werden. Das Rückgaberecht wurde abgeschafft.
  • Widerrufserklärung: Die bloße (kommentarlose) Rücksendung der Ware gilt nicht mehr als Widerruf. Der Kunde muss seinen Widerruf ausdrücklich erklären. Auch eine mündliche Widerrufserklärung ist möglich.
  • Widerrufsformular: Dem Kunden muss ein einheitliches Widerrufsformular zur Verfügung gestellt werden.
  • Kosten der Hinsendung: Die regulären Kosten der Hinsendung der Ware zum Kunden (Standardversand) trägt der Händler. Express- oder Nachnahmezuschläge müssen nach Widerruf nicht erstattet werden.
  • Kosten der Rücksendung: Übt der Kunde sein Widerrufsrecht aus, muss er die Kosten der Rücksendung selbst tragen. 
  • Kaufpreis-Rückerstattung: Der Kaufpreis muss dem Kunden erst erstattet werden, wenn der Händler die Ware zurückerhalten hat bzw. wenn der Kunde die Rücksendung der Ware nachweislich veranlasst hat.
  • Abwicklung des Widerrufs: Der Kaufpreis und die Ware sind jeweils spätestens innerhalb von 14 Tagen zurückzuerstatten beziehungsweise zurückzusenden.
  • Widerrufsrecht für E-Books: Das Widerrufsrecht gilt jetzt auch ausdrücklich für die Lieferung von nicht körperlichen Daten – also auch für E-Books. Bestätigt der Kunde jedoch, dass der Händler mit der Bereitstellung des E-Books vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt (er also das E-Book sofort erhält), erlischt das Widerrufsrecht.
Eine Checkliste zu allen Änderungen sowie aktualisierte Merkblätter und Mustertexte stehen Mitgliedern unter boersenverein.de zur Verfügung oder können über die Rechtsabteilung angefordert werden (rechtsabteilung@boev.de).

Kommentare

3 Kommentare zu "Handlungsbedarf für Online-Händler"

  1. Die Kosten der Hinsendung trägt der Händler?

  2. Ich lese ein E-Book und schicke es dann nach 14 Tagen mit einem Widerspruch zurück und zahle nichts?

    • Ich lese ein Print-Buch und schicke es dann nach 14 Tagen mit einem Widerspruch zurück und zahle nichts?

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