Der Beschluss des Bundeskabinetts, leichte Kunststofftragetaschen zu verbieten, komme für den Handel unerwartet, kritisiert der Handelsverband HDE. Gemeinsam mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) fordert er eine Übergangsfrist von 12 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes, mindestens jedoch bis zum 31.12.2020, um einen Abverkauf von Tüten-Restbeständen zu ermöglichen.
Das geplante Verbot:
- Verboten werden sollen leichte Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von weniger als 50 Mikrometern.
- Davon betroffen sollen auch sogenannte „Bio-Plastiktüten“ sein, die aus nachwachsenden Rohstoffen (Kartoffeln, Mais) hergestellt werden. Grund dafür sei, dass sie keine ökologisch sinnvolle Alternative darstellten.
- Ein Verstoß soll als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern geahndet werden können.
- Plastiktüten, die eine Wandstärke von weniger als 15 Mikrometer haben (vor allem genutzt in Obst- und Gemüseabteilungen von Supermärkten), sollen von dem Verbot ausgenommen werden.
Vor dem Inkrafttreten muss das Plastiktütenverbot erst einmal den restlichen gesetzgeberischen Weg durch Bundestag und Bundesrat gehen. Wann das sein wird, steht noch nicht fest.
Bereits im August hatte Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) die Verbotspläne angekündigt. Der HDE sprach sich damals deutlich gegen das Vorhaben aus und bezeichnete den Vorstoß als „reine Symbolpolitik”. Als Argument nannte der Verband, dass die Selbstverpflichtungsvereinbarung des Handels mit dem Bundesumweltministerium übererfüllt worden und der Verbrauch von Plastiktüten bereits deutlich gesunken sei.
Diese Argumente führt der HDE jetzt auch wieder bei seinem jüngsten lobbyistischen Aufschlag an. Hinzu komme, dass nach Schätzung der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung derzeit noch mehr als 200 Mio leichte Plastiktüten an Lager lägen. Bei sofortigem Inkrafttreten des Verbots würden die Händler auf diesen Tüten sitzenbleiben und müssten sie – ökologisch wenig sinnvoll – ggf. vernichten. „Eine zu kurze Übergangsfrist bis zu dem Verbot von Kunststofftragetaschen würde insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen wirtschaftlich hart treffen“, so der HDE.
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