Zahlreiche Bundesländer haben im Zuge des neuen Infektionsschutzgesetzes regional verschärfte Zugangsvoraussetzungen umgesetzt (eine Übersicht gibt es hier). Doch die Kritik an der 2G-Pflicht im Einzelhandel wird lauter.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) hat sich von Anfang an gegen 2G-Regelungen ausgesprochen und die Kanzlei NOERR mit einem Rechtsgutachten beauftragt. Das kommt zu dem Ergebnis: 2G-Einschränkungen für den Einzelhandel seien unter den derzeitigen Voraussetzungen rechtswidrig.
Das Gutachten sieht mehrere grundgesetzlich verbürgte Rechte verletzt, insbesondere die Berufsfreiheit (Art. 12. Abs. 1 GG) und das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG). Darüber hinaus liege auch eine Verletzung des allgemeinen Gleichheitsgrundrechts (Art. 3 Abs. 1 GG) vor. Kurzfristig sei der Staat zur Regelung finanzieller Ausgleichsmaßnahmen zur umfassenden Kompensation verpflichtet, die im Infektionsschutzgesetz indes nicht vorgesehen seien. Das Gutachten weist darauf hin, dass 2G-Regeln im Handel mittelfristig auch bei finanzieller Kompensation nicht mehr zu rechtfertigen seien, wenn der Gesetzgeber trotz Kenntnis der Gefährdungslage für die Gesundheit und das Leben der Bevölkerung auf die Einführung einer Impfpflicht verzichte.
Der HDE appelliert deshalb an die Politik, die entsprechenden Regelungen wieder zurückzunehmen oder gar nicht erst einzuführen. „2G-Regelungen für den Einzelhandel sind nicht verhältnismäßig und greifen in die verfassungsgemäß geschützten Rechte der betroffenen Einzelhändler ein. Deshalb muss sich die Politik besinnen und von 2G-Regeln für den Einzelhandel Abstand nehmen“, meint HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.
Der Handel sei zu keinem Zeitpunkt Infektionstreiber gewesen, das Einkaufen mit Maskenpflicht, Abstandsregelungen, Flächenbegrenzungen sowie funktionierenden Hygienekonzepten sei sicher, sagt Genth, der einen großen Schaden für Händler im Weihnachtsgeschäft befürchtet: Mit 2G würden vielen Einzelhändlern im Weihnachtsgeschäft massive Umsatzeinbußen von bis zu 50% drohen und viele Handelsunternehmen wären in der Folge in ihrer Existenz bedroht.
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