Anfang August forderte Buchhandelsfilialist Thalia von Verlagen die Zahlung eines „Verkaufsförderungsbonus“. In Verlagen sorgte das fortgesetzte Anziehen der Konditionenschraube für Ärger. Angesichts der anhaltenden Diskussionen fordert Börsenvereins-Vorsteher Heinrich Riethmüller Besonnenheit auf allen Seiten.
„Ein solches Verhalten ist in einer Marktwirtschaft grundsätzlich zulässig. Es mag aber sein, dass es nicht den besonderen Bedingungen unserer Branche entspricht. Schließlich kann es dazu beitragen, die Preisbindung als zentrale Rahmenbedingung des Buchmarkts in Frage zu stellen. Wir sind nicht der übrige Einzelhandel. Wir handeln mit dem Kulturgut Buch, das zum Teil anderen Gesetzmäßigkeiten unterliegt. Wenn ein großer Marktteilnehmer mit Nachdruck Zahlungen von Verlagen einfordert, tritt deshalb in der Branche große Unruhe ein“, so Riethmüller.
Unstrittig sei, dass kein Rechtsanspruch auf die geforderten Zahlungen bestehe. Verlage könnten durch eine solche Aktion jedoch in eine Situation geraten, in der sie gegen Paragraf 6 Absatz 3 des Buchpreisbindungsgesetzes verstoßen. Riethmüller warnt vor den Folgen für die Preisbindung: „Jenseits der rechtlichen Einordnung dürfen wir nicht außer Acht lassen, dass das Privileg der Preisbindung nicht selbstverständlich ist. Über diese Diskussion darf nicht der falsche Eindruck entstehen, dass die Preisbindung zum hohen Schutze des Kulturgutes Buch nicht länger erforderlich sei. Dies wäre ein politisches Signal, das zum Treibsatz einer Kettenreaktion werden könnte, die wir alle nicht mehr in der Hand haben, und die so den Erhalt des deutschen Buchmarktes in seiner Qualität und Vielfalt ernsthaft gefährden könnte.“
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