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Hohe Strafe für fixe Preise

Die über das Agency-Modell geregelten fixen E-Book-Preise in den USA könnten Apple teuer zu stehen kommen. Nachdem das Gericht den Computerkonzern für schuldig befunden hat, sich mit den Verlagen über die Preisgestaltung abgesprochen zu haben, spekulieren US-Medien über die Höhe des Schadensersatzes. 
Nach einer Statistik von Richterin Denise Cote haben die Verlage insgesamt rund 166 Mio Dollar gezahlt, nachdem sie sich auf einen Vergleich in der Agency-Klage eingelassen haben. Am wenigsten gezahlt haben Hachette, HarperCollins und Simon & Schuster – also jene Verlage, die sich als erste auf einen Vergleich eingelassen haben. Hachette wird von den Klägern für einen Schaden von 62 Mio Dollar verantwortlich gemacht – aufkommen musste der Verlag „nur“ für rund 32 Mio Dollar. HarperCollins zahlte 20 Mio Dollar und damit etwa 65% des Schadens. Und Simon & Schuster musste für rund 42% bzw. 18.000 Dollar des Schadens aufkommen. 
Penguin und Macmillan dagegen haben sich erst spät auf einen Vergleich eingelassen und mussten entsprechend tiefer in die Tasche greifen. Die neue Random-House-Schwester musste 62 Mio Dollar bezahlen und damit für 121% des durch Penguin entstandenen Schadens aufkommen. Macmillan hat sich drei Monate vor der Penguin auf den Vergleich eingelassen und musste mit 18 Mio Dollar für 108% des Schadens aufkommen. 
Bleibt die Frage, wie viel Apple bezahlen muss. Der Anwalt der Kläger geht davon aus, dass der Konzern für den Schaden der Verbraucher mal drei haften muss – abzüglich der Summe, die bereits von den Verlagen bezahlt wurde. Eine Einschätzung, die auch Law360 und Gigacom teilen. 

© Gigacom
Demnach müsste Apple rund 490 Mio Dollar bezahlen. 
In diesem Zusammenhang: Auch im Kartellverfahren der EU-Kommission zum Agency-Modell gibt es eine Neuigkeit. Wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, hat die Kommission das Vergleichsangebot von Penguin akzeptiert. Die Verlage hatten sich verpflichtet, den Händlern für die Dauer von zwei Jahren eine freie Preisgestaltung einzuräumen und die bestehenden Agency-Verträge zu kündigen. Mit dem Segen der EU-Kommission ist der Vergleich rechtsverbindlich. 

Mehr zum Thema lesen Sie im buchreport-Dossier zur Agency-Klage.

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