Zum Jahresanfang ist das neue Sanierungsgesetz StaRUG in Kraft getreten. Trotz nur wenig bekannter Fälle hat das Thema für Verlage große Relevanz.
Sanierung statt Insolvenz – das ermöglicht das neue Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG), das seit Jahresbeginn in Deutschland gilt. Das Inkrafttreten des StaRUG zum 1. Januar wurde durch den Gesetzgeber mit Blick auf die Corona-Pandemie vorgezogen, vor allem auch, damit Unternehmen, die infolge der Pandemie in Schieflage geraten sind, von den neuen Regeln Gebrauch machen können.
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