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Hoher Informationsbedarf zu Sanierung und Insolvenz

Zum Jahresanfang ist das neue Sanierungsgesetz StaRUG in Kraft getreten. Trotz nur wenig bekannter Fälle hat das Thema für Verlage große Relevanz.

Sanierung statt Insolvenz – das ermöglicht das neue Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG), das seit Jahresbeginn in Deutschland gilt. Das Inkrafttreten des StaRUG zum 1. Januar wurde durch den Gesetzgeber mit Blick auf die Corona-Pandemie vorgezogen, vor allem auch, damit Unternehmen, die infolge der Pandemie in Schieflage geraten sind, von den neuen Regeln Gebrauch machen können.

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