Am Mittwoch kommender Woche soll der Bundesgerichtshof (BGH) im sieben Jahre währenden Übersetzerstreit mit einem Grundsatzurteil die Richtung weisen. Unterschiedliche Entscheidungen in Vorinstanzen und zähe Verhandlungen zwischen Verlagen und Übersetzern hatten zuvor keine entscheidende Annäherung für die im 2002 reformierten Urhebervertragsrecht angesprochene Frage „angemessener“ Honorierung erbracht.
Zuletzt hatte Hinrich Schmidt-Henkel, der Vorsitzende des Verbandes der Literaturübersetzer (VdÜ), Ende Juli erneut Verhandlungsbereitschaft signalisiert und noch einmal die Punkte genannt, die den Übersetzern neben einer Anhebung der Honorare besonders wichtig sind:
- Differenzierung der Übersetzerhonorare nach Aufwand.
- Regelung der Entlohnung bei einer digitalen Verwertung von Texten.
- Neuregelung des zuletzt 1992 veränderten „Normvertrags für den Abschluss von Übersetzungsverträgen“, der z.B. in Haftungsfragen von den Übersetzern als überholt betrachtet wird.
Absatzabhängige Erfolgsbeteiligung als Unsicherheitsfaktor
Verhandelt wird nun nach dem Spruch des BGH. Mit Spannung wird insbesondere beobachtet, wie die Karlsruher Richter in der Frage einer am Absatz gemessenen Erfolgsbeteiligung entscheiden werden. Dabei könnten die Übersetzer von Bestsellern zu den Gewinnern einer BGH-Entscheidung gehören. Je nach Auflagenhöhe hätten die Verlage eventuell in Zukunft sechsstellige Erfolgshonorare für die Miturheberschaft der Übersetzer zu schultern, die auch rückwirkend eingefordert werden könnten. Wie buchreport berichtete, haben die Verlage bereits Maßnahmen ergriffen:
- Verlagshäuser mit besonders erfolgreichen Titeln bilden Rückstellungen, damit sie gegebenenfalls Nachforderungen bedienen können.
- Erprobt wird, die Arbeit im Verlag selbst ins Deutsche zu übertragen – mit festangestellten Übersetzern.
Ein Beispiel ist die Verlagsgruppe Lübbe, die u.a. Dan Brown und Ken Follett zu ihren Bestseller-Autoren zählt. Geschäftsführer Klaus Kluge zufolge beschäftigt das Unternehmen mittlerweile drei Hausübersetzer, die angesichts der ca. 500 Novitäten im Jahr mit einem hohen Anteil ausländischer Lizenzen kontinuierlich zu tun haben. Die angestellten Übersetzer erhalten zwar offenbar zusätzlich zu Gehalt und Sozialleistungen ebenfalls eine Erfolgsbeteiligung, die vertraglich gedeckelt für den Verlag aber kalkulierbar bleibt.
Die Zahl der Übersetzungen ist weiter gestiegen
Der Zahl der Übersetzungen hat die bisher offene Rechtslage aber keinen
Abbruch getan, weil die Verlage auf den fremdsprachigen Input angewiesen sind. Im Gegenteil: Die Verbandsstatistik meldet für 2008 sogar einen Rekordwert von mehr als 7300 übersetzten Novitäten.
In der Bestsellerliste leuchten unter dem Kriterium gegebenenfalls fälliger Erfolgshonorare aktuell aber nicht übermäßig viele rote Lämpchen, weil auch deutschprachige Originale reüssieren:
- Hatten vor einem Jahr diese Originale in der belletristischen Top 20 der „Spiegel“-Hardcover-Bestsellerliste einen Anteil von lediglich 35%, so ist er aktuell auf 50% angestiegen.
- Bei den Belletristik-Taschenbüchern haben die deutschsprachigen Originale ihren Anteil in den Top 50 von 28 auf 38% gesteigert.
- Die Top 10 der über das gesamte bisherige Jahr 2009 verkauften Belletristik-Hardcover wird zu 60% von deutschen Originalen bestritten.
aus: buchreport.express 40/2009
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