Im Dauerstreit um kartellrechtliche Verstöße bei der Einführung des Agency-Modells hat Apple an einer weiteren Front einen Frieden erzielt. Der E-Book-Händler hat laut einer Bloomberg-Meldung einen Vergleich mit Verbrauchern und US-Bundesstaaten erzielt.
Details zum Vergleich liegen nicht vor, Medien spekulieren aber dass Apple Hunderte Mio Dollar an Verbraucher zahlen werde. Ein Gericht muss dem Vergleich noch zustimmen.
Ein Überblick über die verschiedenen juristischen Agency-Fronten:
- US-Justizministerium: Die US-Justiz erhob im April 2012 Klage gegen Apple und fünf US-Verlage, weil diese die Preise für E-Books nach Absprache erhöht und damit gegen das Kartellrecht verstoßen hätten. Während sich die Verlage längst auf einen millionenschweren Vergleich eingelassen haben, hat Apple Berufung gegen das Urteil aus dem Sommer 2013 eingelegt. Hier geht der juristische Streit also noch weiter.
- US-Bundesstaaten: Im Mai 2012 reichten US-Bundesstaaten eine Sammelklage gegen die Verlage und Apple ein, die weniger um Kartellrechtsverstöße als den Verbraucherschutz kreist. Hier haben sich die Verlage mit der Gegenseite verglichen, jetzt liegt ebenfalls ein Vergleich mit Apple vor. Außerdem gab es eine separate Klage von Verbrauchern, die bereits im Sommer 2011 eingereicht wurde, lange bevor das US-Justizministerium, die EU-Kommission sowie die Bundesstaaten rechtliche Schritte eingeleitet haben. Diese wurde später mit der Klage der Bundesstaaten zusammengelegt.
- EU Kommission: Im Dezember 2012 segnete die EU Kommission einen von den Großverlagen und Apple vorgelegten Vergleich ab. Brüssel hatte den Verlagen ebenfalls vorgeforden, in einer konzertierten Aktion mit Apple das Agency-Modell durchgesetzt zu haben.
Hintergrund des Agency-Streits: Mehrere große US-Verlage Verlage waren 2010 zum Agency-Modell gewechselt. Bei dem zuerst von Macmillan und Apple forcierten Modell legt der Verlag den Preis fest, den die Verkaufsplattformen als Agenturen (die ja keine E-Books einkaufen und ans Lager nehmen) beim Endkunden abrechnen. Die Kläger sind nicht gegen das Modell an sich, melden aber Zweifel am Zustandekommen des Modells an. Die Verlage hätten sich mit Apple abgesprochen, um den Agency-Ansatz durchzusetzen.
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