Die Kritik des Deutschen Bibliotheksverbands (DBV) sowie der Appell an den Gesetzgeber, den Streit um die Onleihe zu lösen (hier mehr), sorgt auf Verlagsseite für geteiltes Echo. Matthias Ulmer, Verleger und Vorsitzender im Verleger-Ausschuss des Börsenvereins, meint, der von Verbandschefin Monika Ziller angeregte Weg über den Gesetzgeber würde am Ende keine konstruktive Lösung herbeiführen.
Der Kommentar des Stuttgarters im Wortlaut:
„Ich bedauere die Aussagen von Frau Ziller, sie bringen uns leider nicht weiter. Der Börsenverein steht zur Diskussion bereit. Offensichtlich mangelt es auf beiden Seiten an schlichtem Grundlagenwissen. Das sollte zunächst mal ausgetauscht werden, damit man überhaupt weiß, welche Probleme die jeweils andere Seiten umtreiben. Wenn behauptet wird, dass eine E-Book Ausleihe der Bibliotheken keine Konkurrenz für E-Book-Geschäftsmodelle von Verlagen ist, dann müssen Bibliotheken sich noch etwas intensiver mit der Realität der Verlage befassen. Und sollten Verlage sich fragen, warum Bibliotheken bei E-Books überhaupt noch gebraucht werden, dann müssen auch diese über die Funktion von Bibliotheken noch eine Menge lernen. Erst wenn hier ein gemeinsames Verständnis da ist, wird man im Gespräch einen Schritt weiter kommen. Ich hoffe, dass der dbv zu diesen gemeinsamen Lerngesprächen irgendwann bereit ist.
Aktuell sehe ich in den Aussagen von Frau Ziller zwei Ansätze: einerseits wird der Gesetzgeber aufgefordert, das E-Book gleich zu behandeln wie das gedruckte Buch und eine Möglichkeit zu schaffen, dass E-Books auch ohne Zustimmung der Rechteinhaber verliehen und über die Bibliothekstantieme abgegolten werden können. Diese Tantieme beträgt aktuell rund 4 Cent. Jeder kann selbst Rechnungen anstellen, wie diese 4 Cent zu einer kommerziellen Leihgebühr oder zum Verkauf eines E-Books stehen.
Und andererseits bietet der Bibliotheksverband den Verlagen Gespräche an, eine E-Buch-Tantieme zu zahlen, um eventuelle Umsatzeinbrüche auszugleichen.
Der erste, der Weg über den Gesetzgeber, würde Jahre dauern, da er lange Diskussionen und Vorbereitungen, eine erneute Urheberrechtsreform und eine Änderung europäischer Gesetzgebung erforderlich machen würde und mit Sicherheit über anschließende Normenkontrollklagen jede konstruktive Lösung verhindern würde.
Der zweite entspricht schon eher dem, was notwendig ist. Die Bibliotheken müssen, damit die Verlage Modelle der E-Book-Ausleihe in den Bibliotheken aktiv unterstützen, das Thema Umsatzeinbrüche angehen. Aber nicht, indem über eine Tantieme gesprochen wird, eine Regelung dieser Art ist nur auf gesetzlichem aber nicht auf einzelvertraglichem Weg möglich. Nein, wir müssen im Gespräch die Modelle beider Akteure so ausrichten, dass keine Umsatzeinbrüche entstehen. Nur dann können diese Modelle nachhaltig sein und Lesern und Autoren bzw. den Bibliotheken und Verlagen zum Vorteil gereichen.“
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