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Im zweiten Versuch

Kurz vor der Frankfurter Buchmesse lancierte das Bundesjustizministerium einen Referentenentwurf zur Reform des Urhebervertragsrechts – und trieb Verleger und Autoren auf die Barrikaden. Kurz vor der Leipziger Buchmesse hat das Kabinett nun einen von Justizminister Heiko Maas entschärften Entwurf verabschiedet: Darin wurde die ursprünglich angedachte Fünfjahresfrist, nach deren Ablauf Urheber ihr vertragliches Nutzungsrecht zurückrufen und auf einen anderen Verlag übertragen können, auf zehn Jahre verdoppelt.

„Mit dem Urhebervertragsrecht reformieren wir einen Kernbereich unserer Kulturwirtschaft. Wir wollen die Kreativen im Land stärken. Urheber und ausübende Künstler sollen für ihre Leistungen künftig fairer bezahlt werden. Ihr Anspruch auf eine angemessene Vergütung steht bislang zwar im Gesetz, ist aber viel zu selten Wirklichkeit. Unsere Reform hilft den Kreativen, ihre Ansprüche auch durchzusetzen“, wird Maas zitiert.

Gegen den ursprünglichen Entwurf hatten Buchverlage protestiert und dabei auch Unterstützung von Autoren bekommen: Kleinen und mittleren Verlagen mit wissenschaftlichem und literarischem Anspruch, die Werke und Autoren über lange Zeiträume hinweg pflegen, drohe die ursprünglich angedachte Rückruffrist von fünf Jahren den Boden unter den Füßen wegzuziehen.

Im neuen Entwurf darf der Verwerter außerdem eine bereits aufgenommene Nutzung fortsetzen. Er verliert zwar das Exklusivrecht, allerdings kann der Schriftsteller nicht das komplette Nutzungsrecht von ihm zurückholen. Darüberhinaus erhalten Autoren das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, in welchem Umfang ihre Leistungen genutzt wurden und welche Erträge und Vorteile aus ihren Leistungen gezogen wurden. Von der Novelle berücksichtigt werden auch weitere Kreative wie Journalisten, Filmemacher und Musiker.

Der Gesetzentwurf ist hier zu finden.

Auf der Leipziger Buchmesse wird Preisbindungstreuhänder Christian Russ über die gravierenden Änderungen informieren, die der Entwurf gegenüber dem Referentenentwurf erfahren hat.

Christian Russ: Das neue Urhebervertragsrecht
17.03.2016, 15 Uhr
Fachforum 1 (Verlagsforum), Halle 5, Stand F600

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