In dem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Luxemburg um die österreichische Buchpreisbindung hat sich die Generalanwältin Verica Trstenjak in ihrem Schlussplädoyer dafür ausgesprochen, die österreichische Importklausel für deutsche Bücher für rechtswidrig zu erklären.
Die Generalanwältin moniert demnach, dass deutsche Bücher in Österreich teurer sind als im Herkunftsland. Da österreichische Importeure die deutschen Netto-Preise nicht unterschreiten dürfen, in dem Alpenland aber ein höherer Mehrwertsteuersatz auf Bücher erhoben wird (10 statt 7%), ergibt sich in der Regel eine Preisdifferenz von 3%.
Damit würden deutsche und österreichische Bücher unterschiedlich behandelt: Der österreichische Buchpreis könne – anders als bei inländischen Büchern – nicht nach freiem Ermessen und damit allein unter Berücksichtigung von Marktbedingungen festgelegt werden.“
„Erfreulich ist, dass auch die Generalanwältin nationale Preisbindungsgesetze für EU-rechtskonform ansieht“, kommentieren die Preisbindungstreuhänder auf ihrer Internetseite preisbindungsgesetz.de. „Schließt sich der EuGH dem Schlussplädoyer an, wäre der österreichische Gesetzgeber gefordert: Dieser müsste im Gesetz eine Importregelung vorsehen, nach welcher der deutsche Verleger auf österreichische Marktgegebenheiten reagieren könnte, also den österreichischen Preis bestimmten könnte.“
Der EuGH ist an die Anträge der Generalanwälte zwar nicht gebunden, folgt ihnen aber in den meisten Fällen. Das Urteil wird für Frühjahr 2009 erwartet.
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