Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshof (buchreport berichtete) kehrt das Land Baden Württemberg zu bisherigen Corona-Schutzverordnung zurück, das ein Stufensystem vorsieht.
Ab Freitag gilt damit wieder das System „Basisstufe – Warnstufe – Alarmstufe I und Alarmstufe II“, wobei derzeit die 1. Alarmstufe gilt. Für den Einzelhandel gilt damit aber zugleich wieder 3G (statt wie bisher 2G).
Buchhandlungen dürfen also wieder Kunden begrüßen, die nicht geimpft, aber getestet sind. Dabei gilt:
- Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden
- PCR-Test nicht älter als 48 Stunden
- Selbsttest nur unter Ihrer Aufsicht
Eine Maskenpflicht gilt dabei in jedem Fall, wie der Landesverbat des Börsenvereins mitteilt.
Bundesweit gilt derzeit eher die 2G-Regel im Einzelhandel, so sieht es der aktuellste Bund-Länder-Beschluss vor.
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