Ende des Jahres laufen die Autorenrechte für Adolf Hitlers „Mein Kampf“ aus, das Werk wird damit gemeinfrei. Der französische Verlag Fayard hat angekündigt, das Werk zu publizieren und damit eine Debatte in Frankreich ausgelöst.
In einem offenen Brief hat der Linkspolitiker Jean-Luc Mélanchon den Verlag davor gewarnt, das Buch zu publizieren. Der aktuelle Anstieg von Fremdenhass und Rechtspopulismus sei ein unpassender Zeitpunkt für die Veröffentlichung einer Schrift, die für den Tod von Millionen Menschen verantwortlich sei.
Hierauf antworte wiederum der Nationalsozialismus-Experte Christian Ingrao in einem offenen Brief in der Tageszeitung „Libération“ der Rassenwahn des Dritten Reichs sei nicht auf dieses „langweilige Buch“, sondern vielmehr auf ein politisches Programm aus Ideologie, Logistik, Wirtschafts- und Kriegskalkül zurückzuführen. Die Veröffentlichung des verbotenen Buchs würde seine Faszination eher mindern.
Seitdem diskutieren sämtliche Tageszeitungen in Frankreich den Fall. Wann das Buch bei Fayard erscheint, ist unklar. Die Gewinne aus dem Verkauf will Fayard einer gemeinnützigen Stiftung spenden.
„Mein Kampf“ ist in Frankreich seit Jahren nicht nur im Internet verfügbar, sondern auch im Kleinverlag Nouvelles Éditions Latines seit 1934 legal im Katalog, wie die „Süddeutsche Zeitung“ in ihrer heutigen Ausgabe berichtet. Mehrere 100 Exemplare einer von Hitler damals nicht beglaubigten Übersetzung würden pro Jahr für je 36 Euro verkauft.
In Deutschland arbeitet das Institut für Zeitgeschichte in München an einer kritischen Ausgabe. Mehr zum Thema lesen Sie auch im buchreport.magazin 7/8 2015, das Sie hier bestellen können.
Das Buch wird von Buchhandel.de angeboten
https://www.buchhandel.de/buch…
und es siehr nicht wie ein kommentiertes Buch über MK aus (sonst wäre A.H. ja wohl kaum der Autor!
Sieht man nach dem Verlag nach, so findet man unter OTBebookpublishing eine Adresse in … Bayern
http://www.otbebookpublishing….
Fieserweise hält sich der Verlag nicht man an die Buchpreisbindung
http://www.otbebookpublishing…. (is 8 ct. billiger als bei buchhandel.de)-
Wenn das mal kein Grund für eine Abmahnung ist?
Zusammengefasst: buchhandel.de bietet MK auf Deutsch an und der Verlag sitzt in Bayern und hält sich nicht an die Buchpreisbindung. Zugegebenermassen ist Letzteres sicher das kleinste Problem.
Wer ist für Buchhandel.de verantwortlich?
https://www.buchhandel.de/info…
Oh, der Laden gehört Jenen, die den „Friedenspreis des Deutschen Buchhandels“ verleihen.
Ja geht´s noch??? Gibt es da noch eine Grenze die man unterschreiten kann?
Hatte mich unlängst zum Thema geäußert, aber das ist wohl zur Buchmesse ein wenig untergegangen:
http://www.faz.net/aktuell/feu…
Obwohl (hier) (noch) verboten, wird das Buch ja an Stellen angeboten, wo es gar nicht hingehört:
https://www.buchhandel.de/buch…
Bei 73 Leserkommentaren auf faz.net würde ich nicht von „untergegangen“ sprechen, das ist doch keine schlechte Resonanz.
„Verboten“ ist in diesem Zusammenhang ein mißverständlicher Begriff, weil er impliziert, dass Besitz und Vertrieb auch bereits im Umlauf befindlicher (antiquarischer) Ausgaben untersagt seien, die Bücher der Beschlagnahme unterlägen. Dem ist aber nicht so. Wikipedia erläutert korrekt:
Das heißt zwar auch strafbar, aben eben nicht nach § 86 StGB (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen), und das wäre genau der Sinn der „Lex Hitler“, die Sie in Ihrem Artikel herbeiwünschen – die politische Entscheidung, vor der sich die bayerische Landesregierung unter Verweis auf das Urheberrecht lange gedrückt hat. (Aber die „Lex Hitler“ wäre dann wohl ohnehin Bundessache.)
Übrigens schreiben Sie in der FAZ auch:
Das stimmt natürlich, betrifft aber nicht noch zu Lebzeiten Hitlers erteilte Genehmigungen, wie z.B. für die englische Ausgabe, die seit Jahr und Tag von Random House (UK – Bertelsmann!) und Houghton Mifflin (US) vertrieben wird.
Was in Ihrem Artikel fehlt, ist ein über die derzeitige, bald überholte Rechtslage hinausgehendes Argument, warum „Mein Kampf“ überhaupt verboten gehört. Sie bleiben bei eher vagen Andeutungen den Respekt vor den Opfern betreffend. Auf die Frage, ob das Buch neue Leser für den (Neo-)Nationalsozialismus gewinnen könnte, gehen Sie nicht ein bzw. stellen sie gar nicht.
Was die Verbreitung im Netz angeht, ist das Kind doch schon längst in den Brunnen gefallen. Ihr Fazit:
wirkt angesichts des genannten Zeithorizonts dann auch ein bisschen hilflos.
Ein paar Klarstellungen:
Ich bin ein großer Freund der Meinungsfreiheit und „wünsche“ mir persönlich keine „Lex Hitler“ „herbei“, wie Sie behaupten; stand so auch in einer früheren Fassung des Artikels, fiel dann aber redaktionell unter den Tisch. Auch, dass ich die Dinge wie die meisten FAZ-Kommentatoren sehe: ungefähr, dass die Verbreitung des Buchs wohl kaum für neue Nazis sorgen würde, sondern sein Lesen für diese eine Strafe wäre. Oder nicht möglich, weil sie zu dumm zum Lesen sind.
Mir ging es nur um die Kluft zwischen (Rechts-)Anspruch und -Wirklichkeit, beim Bayerischen Staat zum einen, beim deutschen Buchhandel zum anderen. Als Nichtjurist habe ich die Darstellung der Rechtslage mal dem Bayerischen Staat überlassen, und von dem, nicht von mir, ist dann auch das von Ihnen zitierte Zitat „Abdruckgenehmigungen für Gesamtwerke werden weder im In- noch im Ausland erteilt“ und weitere Ausführungen dazu, welche Ausgaben erlaubt sind und welche nicht.
Das ist freilich alles ein wenig verwirrend, gerade für Leute, die weder Jurist noch Antiquar sind. Man findet im Netz viele E-Book-Varianten, und welche davon dann legal sind und welche nicht, müssten natürlich Berufenere herausfinden.
Nach meinem Kenntnisstand dürfte zum Beispiel ein Angebot wie
https://www.buchhandel.de/buch…
durchaus illegal sein und womöglich den von Ihnen zitierten § 86 StGB (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen) verletzen. Wissen Sie da Genaueres? (Wäre ich Ronald Schild, würde mich die Frage auch brennend interessieren.)
„Lustig“ fand ich gewisse Parallelen zur Jagd auf E-Book-Piraten: Man kann mit dem Notice-and- Takedown-Verfahren relativ viel erreichen (wenn man als Bayerischer Staat zum Beispiel mal bei scribd.com und diversen [anderen] Piratenseiten aufräumen wollte), während alle anderen Maßnahmen offensichtlich ins Leere laufen. Das war auch, was ich dem Bayerischen Staat schon vor über einem Jahr zu erklären versucht habe und Ursprung der ganzen Geschichte war, die jetzt freilich als Artikel fast nur noch ein Rückblick auf eine Geschichte von Passivität und Unterlassungen sein konnte.
Nun ja, der Bayerische Staat hat es bald erfolgreich ausgesessen. Sonstige E-Book-Piraterie-Probleme bleiben und wachsen weiterhin steil, und mal sehen, wie lange da noch die Strategie Aussitzen als das Mittel der Wahl gilt.
Pardon, dass ich Sie bezüglich der „Lex Hitler“ falsch verstanden habe. Aber dann – wenn ich Sie hier nun recht verstehe – geht es Ihnen ja nicht einmal primär um „Mein Kampf“ (aber warum dann den Zentralrat hinzuziehen?), sondern um das Problem der Buchpiraterie allgemein. Ich bin mir nicht sicher, dass ich diesbezüglich Ihre Einschätzung teile, jedenfalls glaube ich, dass die Branche da noch ganz andere Probleme hat. Aber da sind Sie vom Fach.
Ich bin auch kein Jurist, und kann deshalb Ihre Frage, ob das verlinkte Angebot nach § 86 StGB illegal ist, nicht fundiert beantworten, aber ich verstehe die Rechtslage so, dass auch dieses Angebot nur nach dem Urheberrecht verboten sein dürfte.
Übrigens meine ich mich zu entsinnen, dass, als ich einmal zum Thema recherchierte, ich die deutsche Ausgabe von MK auf der Seite einer amerikanischen Uni oder eines staatlichen Archivs fand. Da brauchte es keine Piratenseite.