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In weißer Weste zur Hochzeit

Die US-Verlagsgruppe Penguin hat sich nun doch auf einen Vergleich mit dem US-Justizministerium eingelassen. Das gab die Pearson-Tochter am Dienstag bekannt. Hintergrund sei die geplante Fusion mit Random House. Jetzt kämpfen nur noch zwei Parteien vor Gericht um das Agency-Modell.

In einer Stellungnahme, aus der die „New York Times“ zitiert, betont Penguin, dass man weiterhin der Überzeugung sei, nichts falsch gemacht zu haben. Man habe sich aufgrund der geplanten Fusion mit Random House auf das Settlement eingelassen.

Wie berichtet, wollen die Medienunternehmen ihre Buchverlagsgeschäfte Random House und Penguin zusammenführen. Nach Angaben von Bertelsmann sollen die Gütersloher 53% der Anteile  und Pearson 47% halten (hier mehr).

Es ist davon auszugehen, dass sich Penguin auch auf einen Vergleich mit der EU-Kommission einlässt. Erst in der vergangenen Woche hatte die EU-Kommission den von mehreren Großverlagen und Apple vorgelegten Vergleich abgesegnet (hier die Details).

Apple und Macmillan kämpfen vor Gericht um das Agency-Modell

Die Vorgeschichte: Im April 2012 erhob das US-Justizministerium Klage gegen Apple und fünf US-Verlage: Das Justizministerium wirft den Verlagen Hachette LivreHarper Collins, Simon & Schuster, Penguin und Macmillan sowie Apple vor, die Preise für E-Books nach Absprache erhöht und damit gegen das Kartellrecht verstoßen zu haben. 

Die betroffenen Verlage waren 2010 zum Agency-Modell gewechselt: Bei dem zuerst von Macmillan und Apple forcierten Modell legt der Verlag den Preis fest, den die Verkaufsplattformen als Agenturen (die ja keine E-Books einkaufen und ans Lager nehmen) beim Endkunden abrechnen.

Während Apple und Macmillan nach heutigem Stand im Sommer 2013 vor Gericht für fixe E-Book-Preise kämpfen wollen, haben sich Verlage Simon & Schuster, Hachette Livre, Harper Collins und jetzt auch Pengion außergerichtlich mit der US-Justiz geeinigt und einen Vergleich geschlossen.

Die Unterzeichner des Vergleichs verpflichten sich, den Händlern – für einen Zeitraum von zwei Jahren – die Freiheit über die Gestaltung der E-Book-Preise zurückzugeben (hier mehr). Gegen den Vergleich hatten zahlreiche Branchenvertreter protestiert, darunter der US-Autorenverband (hier) und der Filialist Barnes & Noble (hier).

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