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Initiative »Fair Lesen« legt im E-Leihe-Streit nach

Nachschlag in Sachen digitale Leihe in öffentlichen Bibliotheken: Die Initiatoren und Initiatorinnen von „Fair Lesen“ unterfüttern ihr Anliegen, dass die Rechte der Onleihe nicht ausgeweitet werden sollen, jetzt mit weiteren Zahlen.

Im neuen Schreiben heißt es: „Die Frage, wie das Gemeinwohl, der Zugang zu Literatur und Fachwissen sowie der Funktionsauftrag der Bibliotheken einerseits gestützt werden können, ohne dass gleichzeitig die Buchschaffenden, die Autorinnen und Autoren, Übersetzerinnen und Übersetzer und ihre Verlage einseitig belastet und in ihren Handlungsmöglichkeiten durch eine Angebotspflicht stark beschränkt werden, gehört mit zu den großen Herausforderungen der kommenden Regierung im Bereich der digitalen Transformation im Kultur- und Bildungsbereich.“

Aus Sicht der Buchschaffenden ergebe sich folgende Gemengelage:

  • Rund 7200 Verlage lizenzierten heute bereits freiwillig eine halbe Mio Titel innerhalb der digitalen Leihe für Bibliotheken, wie etwa der „Onleihe“. 75% der Nutzerinnen und Nutzer sind mit dem Titel-Angebot der Onleihe „sehr zufrieden“ bis „zufrieden“, zwei Drittel sind „zufrieden“ mit der Aktualität des Angebots (GfK 2019).
  • Im Jahr 2020 wurden rund 30,2 Mio E-Books über Öffentliche Bibliotheken entliehen (buchreport.express 4/2021).
  • Im selben Zeitraum wurden 35,8 Mio E-Books regulär gekauft. Somit deckte die digitale Leihe mit 30,2 Mio entliehenen Titeln ca. 46% aller rund 66 Mio konsumierten E-Books in 2020 ab – fast die Hälfte aller in Deutschland gelesenen E-Books werden folglich über Öffentliche Bibliotheken bereitgestellt. Was aber bedeutet das für Buchschaffende?
  • 2020 wurde mit diesen 30,2 Mio entliehenen E-Books nur ein Erlös von 16,1 Mio Euro erwirtschaftet. Dies entspricht ca. 6% des gesamten E-Book Marktes (E-Gesamtmarkt in 2020: 253,7 Mio. Euro laut Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V.). Das Missverhältnis zwischen Nutzungszahlen und Erlösen sei unübersehbar.
  • Teilt man die Erlöse i.H.v. 16,1 Mio Euro durch die 30,2 Mio entliehenen E-Books, so ergibt sich rein rechnerisch ein Erlös von 0,53 € je entliehenes Buch. Der Buchhandel bleibt hierbei außen vor, im Gegensatz zu E-Book-Verkäufen.

Aufgrund dieser sehr geringen Erlöse und der wirtschaftlichen Relevanz der neu erscheinenden Titel, böten Verlage mitunter ihre Novitäten mit einer Verzögerung von 6 bis maximal 12 Monaten in der digitalen Leihe an. Dieses Zeitfenster, auch „Windowing“ genannt, ist einer der Debattenstreitpunkte, um die es nun politisch geht:

  • Da die Nutzung der Onleihe in Konkurrenz zu den Buchverkäufen steht, wie es aus den Zahlen der GfK-Studie aus dem November 2019 hervorgeht, wonach 45% der Onleihe-Nutzer weniger bzw. gar keine physischen Bücher mehr kaufen und 46% der Onleihe-Nutzer den Kauf von E-Books reduzieren bzw. gänzlich einstellten, und die Erlöse der Leihe (6% der Gesamterlöse) in einem eklatanten Missverhältnis zum Marktanteil konsumierter E-Books stünden (46% Marktanteil der Onleihe), sehen die Unterstützer und Unterstützerinnen von „Fair Lesen“ die Forderungen des Deutschen Bibliotheksverbandes nach einer Zwangslizensierung bzw. „Angebotspflicht“ aller E-Books ab Tag des Erscheinens, kritisch.

Autorinnen und Autoren, Übersetzerinnen und Übersetzer sowie Verlage trügen seit Jahrzehnten ihren Anteil bei, um die reichhaltige und vielfältige analoge wie digitale Infrastruktur der Bibliotheken zu ermöglichen und würden das auch weiterhin tun wollen. „Dafür dürfen aber Erlösstrukturen nicht nachhaltig geschädigt werden.“, so die Initiative. „Eine gesetzlich verordnete Angebotspflicht ab Erscheinungstag wäre aus Sicht der Unterstützerinnen und Unterstützer von ‚Fair Lesen‘ jedoch eine nachhaltige Schädigung. Deshalb plädiert die Initiative dafür, dass alle Beteiligten die Möglichkeit haben, miteinander zukunftsfähige Lizenzmodelle zu entwickeln. Dies kann nur ohne gesetzlichen Zwang zu einem gerechten und nachhaltigen Ergebnis führen.“

Bisher haben über 1500 Autorinnen, Autoren, Übersetzerinnen, Übersetzer, Verlage, Buchhandlungen sowie Literarische Institutionen den Offenen Brief auf www.initiative-fair-lesen.de unterzeichnet.

Das E-Leihe-Dilemma

Das sagt der Bibliotheksverband zur »Fair Lesen«-Kampagne

Kommentare

2 Kommentare zu "Initiative »Fair Lesen« legt im E-Leihe-Streit nach"

  1. Was viele nicht wissen: Bibliotheken zahlen deutlich mehr für die Lizenzierung eines eBooks als es der Endnutzer tut. eBooks sind für Bibliothek sehr viel kostspieliger, als ein einfaches Printbuch. Und in Zeiten von Corona um den digitalen Zugang von Kulturgut zu diskutieren hat auch einen bitteren Nachgeschmack. Die Kulturschaffenden bekommen nämlich ihren Anteil.

    Des Pudels Kern ist, dass die Verlage am Ende nicht mehr Geld machen. Ich möchte hier einmal auf § 27 Vergütung für Vermietung und Verleihen des Urheberrechtsgesetz und die Bibliothekstantiemen hinweisen.

    „Im Rahmen des deutschen Urheberrechts ist die Bibliothekstantieme im § 27 Abs. 2 UrhG geregelt.
    Dabei müssen alle Bibliotheken rund 3–4 Cent pro Ausleihe an die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) zahlen. Der so gesammelte Betrag (2010: 11,2 Millionen Euro; 2020 und 2021 jeweils 14,9 Millionen Euro Pauschalvergütung[1]) wird nach Abzug der Verwaltungskosten der VG Wort auf die Urheber in Form von Tantiemen ausgeschüttet. Diese Ausschüttung geschieht nach einem jährlich vom Deutschen Bibliotheksverband und der VG Wort festgestellten Schlüssel, der durch Ermittlung der Ausleihen an ausgewählten Bibliotheken ermittelt wird. Die Vergütung wird durch Bund und Länder getragen.“ (siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Bibliothekstantieme)

    Die Verlage machen nicht mehr Geld, daher wird aktive DESinformation von Kulturschaffenden betrieben, um diese zum Unterzeichnen der Initiative fairlesen zu bringen.

    Das Ende vom Lied ist, dass aufgrund der monetären Interessen der Verlage, finanziell schwache Personen nur einen begrenzten Zugang zu Kulturgut haben.

  2. Dr. Andreas Schaale | 24. Oktober 2021 um 18:13 | Antworten

    Ich verstehe grundsätzlich Ihre Probleme, aber die Onleihe ist zumindest LEGAL.
    Die riesigen Schattenbibliotheken (Russland, USA) sind es nicht, da diese die ebooks verschenken und sich über Werbung finanzieren. Sie stellen das eigentliche Problem dar. Ein Unternehmen wie YANDEX (die russ. Suchmaschine) unterstützt die „Piraten“, da ebooks nach russ. Recht offiziell nicht dem Copyright unterliegen.

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