Ein neues Kapitel im Machtkampf um den Suhrkamp Verlag: Das Landgericht Frankfurt hat die Suhrkamp-Familienstiftung per Einstweiliger Verfügung dazu verpflichtet, ihre Gewinne zu stunden. Zudem hat sie die von Ulla Unseld-Berkéwitz geführte Stiftung zu einer saftigen Ordnungsgeld verdonnert. Begründung: Die Insolvenz sei nur darauf ausgelegt, die Rechte von Hans Barlach auszuhöhlen. Wie wirkt sich die Entscheidung auf das Insolvenzverfahren aus?
Die Handelskammer des Landgerichts Frankfurt hat die Familienstiftung dazu verpflichtet, ihre Gewinne für das Geschäftsjahr 2010 und 2011 zu stunden und einen Rangrücktritt nach §39 der Insolvenzordnung zu erklären. Somit kann die Stiftung ihre Ansprüche auf Gewinnausschüttung zunächst nicht durchsetzen, die Forderungen werden bei der Insolvenz nicht berücksichtigt.
Insolvenz nur darauf angelegt, Hans Barlach „maximal zu schwächen“
Die Begründung des Gerichts: Die von Barlach geführte Medienholding habe auch im Insolvenzverfahren einen Anspruch auf Sicherung ihrer Rechte. Das Insolvenzgutachten und der Insolvenzplan belegen aus Sicht der Kammer, „dass der Plan nur darauf ausgelegt ist, die Rechtsstellung der Klägerin maximal zu schwächen“. Die Familienstiftung betreibe das Insolvenzverfahren nur, um sich vom unliebsamen Minderheitsgesellschafter zu lösen.
Zudem hat das Gericht der Familienstiftung ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 verhängt – wegen Verstoßes gegen
eine einstweilige Verfügung vom 19. Juli 2013. Damals hatte das Gericht die Stiftung zu einer Stundung der Gewinnforderung verpflichtet. Dieser Anordnung sei nicht Folge geleistet worden, so das Gericht.
Warum Barlach und Berkéwitz um die Ausschüttung streiten
Rückblick: Die Vorgeschichte der einstweiligen Verfügung ist eine Ausschüttung in Höhe von 2,2 Mio Euro, die das Frankfurter Landgericht Barlach und seiner Medienholding im März zugesprochen hatte. Diese Ausschüttung war der wesentliche Anlass, warum Suhrkamp-Verlegerin Ulla Unseld-Berkéwicz im Mai ein Schutzschirmverfahren beantragt hatte. Begründung: Erhält Barlachs Medienholding das Geld, dann muss auch die Familienstiftung als Hauptgesellschafter des Verlags (61%) eine Zahlung erhalten. Folge: Der Verlag wäre dann überschuldet.
Mitte Juni hatten Barlach und seine Medienholding dann aber einen Rangrücktritt erklärt, um eine Überschuldung und ein Insolvenzverfahren abzuwenden. Die Familienstiftung von Verlagschefin Unseld-Berkéwicz stellte dagegen ihre eigenen Gewinnforderungen für 2010 und 2011 fällig – vermutlich, um Barlach im Rahmen eines Insolvenzverfahrens als Gesellschafter herauszudrängen.
Welche Auswirkungen hat die Entscheidung auf die Insolvenz?
Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig. Die Familienstiftung hat bereits angekündigt, dass sie wahrscheinlich Berufung einlegen werde.
Die Entscheidung spielt nach Angaben des Frankfurter Gerichts für das Insolvenzverfahren keine Rolle, da dort die Gesellschafter vor Gericht stehen, die Insolvenz aber den Verlag betrifft, heißt es in der „Süddeutschen Zeitung“. Andererseits sind die umstrittenen Gewinnausschüttungen die wesentliche Ursache für die Insolvenz des Suhrkamp Verlags.
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