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Irreführende Werbung für Bücher bei Edeka verboten

Die Kanzlei „v. Nieding Ehrlinger Marquardt“ aus Berlin hat für die eBuch einen weiteren Erfolg beim Kampf gegen irreführende Werbung für preisgebundene Bücher in Supermarktprospekten erzielt.
Die EDEKA-Tochter „Marktkauf“ hatte in ihren Propekten unter dem Schlagwort „Garantiert günstig“ für preisgebundene Bücher geworben und auch noch das Label „AKTION“ über den ganz normalen Referenzpreis des VLB gesetzt.
Dies ist der EDEKA nun vom OLG Dresden verboten worden. In der Begründung des OLG heisst es, die Werbung erzeuge beim durchschnittlich informierten Verbraucher den Eindruck eines besonderen Preisvorteils, der aber tatsächlich nicht bestehe (siehe Anlage OLG-Beschluss).
In einem Schreiben an die eBuch haben die gegnerischen Anwälte nun anklingen lassen, EDEKA überlege die Werbung für Bücher in ihren Propekten insgesamt aufzugeben (nota bene: nicht den *Verkauf*
derselben!) – was die stationären Buchhändler in der eBuch mit großer Erleichterung zur Kenntnis genommen haben. 
Der immer wieder erweckte  Eindruck, in Supermärkten gäbe es Bücher billiger, der das Bewußtsein für das Vorhandensein der Preisbindung deutlich unterminiert, muss geduldig und in jedem Einzelfall bekämpft werden, auch wenn das einer Sisyphos-Aufgabe gleicht. Die eBuch stellt sich dieser Aufgabe, weil einzelne stationäre Händler das nicht so leicht vermögen und der Branchenverband aus juristischen Gründen bei irreführender Werbung nicht klagebefugt wäre, diesen Teil des „Schutzes“
des Preisbindungsgedankens also gar nicht erbringen darf.

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