Business-Softwares müssen barrierefrei sein. Ab 2025 ist dies EU-weit vorgeschrieben. Jede neue Anwendung muss nach den gesetzlichen Bestimmungen programmiert und gestaltet sein. Was aber ist „Barrierefreiheit“ genau und wie ist sie herzustellen?
Die gesetzlichen Regularien sind ein komplexes Bündel. Wer Abmahnungen vermeiden und im Feld der Corporate Social Responsibility punkten will, der muss diese Materie durchdringen. Ein Weg liegt in der Wahl der Publishing-Software. Matthias Kraus, CEO des Publishing-Dienstleisters Xpublisher, erklärt im IT-Channel von buchreport.de, worauf es im Detail ankommt.
Der Begriff „Barrierefreiheit“ ist vielen vor allem in Bezug auf Gebäude, öffentliche Plätze, Arbeitsstätten oder Verkehrsmittel bekannt und bedeutet, dass diese für alle ohne fremde Hilfe zugänglich sind. Mit der zunehmenden Digitalisierung hält dieser Terminus aber auch immer häufiger in der IT-Welt Einzug.
Softwareprodukte werden im Berufsalltag von unterschiedlichsten Personen bedient. Diese Tools werden nicht nur leistungsstärker, sondern auch komplexer. Um Menschen mit Beeinträchtigung an dieser Entwicklung teilhaben zu lassen, gibt es immer mehr Bedarf an Systemen, die hohe Standards an Barrierefreiheit erfüllen. Direkt betroffen sind allein in Deutschland etwa 8 Mio Menschen.
Das sieht nicht zuletzt auch der Gesetzgeber so und gibt deshalb für die Entwicklung und den Einsatz barrierefreier Software Richtlinien und Gesetze vor, um Inklusion am Arbeitsplatz weiter zu fördern.
Doch was ist eine barrierefreie Software eigentlich? Warum ist sie so wichtig? Welche Richtlinien und Gesetze gibt es und wie sieht ein barrierefreies System in der Praxis aus?
Was ist barrierefreie Software?
Übertragen auf die Bedienung von Software bedeutet Barrierefreiheit, dass
- Anwender ein Programm in vollem Umfang bedienen und benutzen können.
- Menschen mit Einschränkungen nicht mit Nachteilen, unzureichender Funktionsfähigkeit oder anderen Stolpersteinen beim Gebrauch rechnen müssen.
Warum ist barrierefreie Software wichtig?
Eine barrierefreie Software, die direkt in Betriebsabläufe integriert wird, stellt die Chancengleichheit aller (potenziellen) Mitarbeiter sicher.
Barrierefreie Programme ermöglichen allen Menschen Zugang zu einer beruflichen Anwendung oder Informationsquelle. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie durch ihre Strukturierung, Formatierung und Codierung niemanden ausgrenzen und von Menschen mit und ohne Beeinträchtigung gleichermaßen bedient werden können. Dadurch werden sie ein zentrales Instrument bei der Verwirklichung unserer Grundrechte. Im Art. 3 im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist definiert, dass „niemand […] wegen seiner Behinderung benachteiligt werden [darf]“.
In diesem Sinne ist Barrierefreiheit die Herausforderung, optimales Arbeiten für alle möglich zu machen. Das kommt am Ende nicht zuletzt dem Unternehmen selbst zugute. Indem das Arbeitsumfeld Gleichberechtigung erfährt, wird das Potenzial des Einzelnen und gleichzeitig die Zusammenarbeit aller Mitarbeiter gefördert.
Mehr zum Thema IT und Digitalisierung lesen Sie im IT-Channel von buchreport und Channel-Partner Xpublisher.
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Gesetzeslage erklärt: Wann gilt eine Software als barrierefrei?
Die einfache Antwort ist, dass eine Software als barrierefrei gilt, wenn jede Person sie uneingeschränkt benutzen kann. Das lässt aber immer noch viel Spielraum für Interpretation. Deswegen gibt es sowohl internationale Richtlinien als auch nationale Gesetze, die das Ganze konkreter fassen.
Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)
Innerhalb der WCAG werden internationale Richtlinien für barrierefreie Webangebote zusammengefasst. Sie formulieren den Anspruch: „Webinhalte müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein.“
Diese allgemeinen Erfolgskriterien wurden und werden weiterhin innerhalb nationaler Gesetzestexte konkretisiert.
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
Bereits seit 2002 ist das Behindertengleichstellungsgesetz in Kraft. Seit 2016 umfassen die enthaltenen Regelungen nicht mehr nur Software und Websites, sondern auch Apps. Darin heißt es: „Die wichtigsten Aussagen des BGG sind das Benachteiligungsverbot für Träger öffentlicher Gewalt und die Pflicht zur Barrierefreiheit in den Einrichtungen des Bundes.“
Daraus folgt, dass Bund und Behörden dazu verpflichtet sind, nur solche Software einzusetzen, die auch von allen Menschen uneingeschränkt benutzt werden kann. Dabei bleibt das Gesetz ohne technische Vorgaben, sondern definiert die Anwendungsbereiche und Zielsetzungen.
Eine häufig vorgebrachte Kritik am BGG ist, dass es sich nur auf den öffentlichen Raum bezieht. Es gilt nur für Träger öffentlicher Gewalt, das heißt, Angestellte von Bund und Behörden. Die private Wirtschaft war lange Zeit nicht gesetzlich an Barrierefreiheit gebunden. Das ändert sich jetzt.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Bei diesem Gesetz handelt es sich um die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act, EAA) in deutsches Recht. Das BFSG trat im Juli 2021 in Kraft (hier zum Gesetzestext) und geht einen ganz wesentlichen Schritt weiter als das oben genannte BGG.
Danach müssen Produkte und Dienstleistungen bis 2025 barrierefrei sein. Das schließt die Hardware ebenso ein wie die Bediensoftware.
Für viele Unternehmen geht damit ein grundlegender Wandel einher. Sowohl physische als auch digitale Strukturen und Arbeitsumläufe müssen umgedacht und angepasst werden. In der Theorie lässt sich Barrierefreiheit einfach denken, aber wie sieht das Ganze in der Praxis aus?
Barrierefreie Softwares fürs Publishing
Die Richtlinien und Gesetze geben die notwendigen Zielsetzungen und Rahmenbedingungen vor. Die Softwareentwickler machen daraus barrierefreie Anwendungen. Das Redaktionssystem Xpublisher ist eine von ihnen.
Mit derartigen Anwendungen können Magazine, Zeitschriften, Bücher, technische Dokumentationen und andere Publikationen erstellt, verwaltet und in unterschiedlichen Ausgabeformaten und -kanälen veröffentlicht werden. Alle Arbeitsschritte müssen barrierefrei bedienbar und idealerweise hochgradig automatisiert sein.
Die Bedienoberfläche
Woran lassen sich Barrierefreiheit und Benutzerfreundlichkeit eines Publishing-Systems festmachen? Wenn folgende Reihe von Features gegeben ist, kann davon ausgegangen werden, dass Barrierefreiheit vorliegt.
- Layout und Design: Die Benutzeroberfläche und Funktionen sind logisch, hierarchisch und nachvollziehbar strukturiert. Alle Programmkomponenten sind zudem gut lesbar und kontrastreich farblich abgestimmt.
- Bedienbarkeit: Die Bedienung ist entweder ausschließlich über die Tastatur oder über eine Bildschirmtastatur möglich. Zudem ermöglicht das Programm eine maximale Bildschirmvergrößerung. Die Nutzer zoomen sich den Inhalt stufenlos heran, um ihn besser zu erkennen.
- Screenreader: Das Programm enthält einen Screenreader (Bildschirmleseprogramm), der eine akustische Sprachausgabe des Inhalts ermöglicht. Bei Bedarf kann der Screenreader auch den Bildschirminhalt in Braillezeilen (Blindenschrift) ausgeben. Damit lesen blinde Nutzer oder Anwender mit stark eingeschränkter Sehkraft den Inhalt über ein Braille-Ausgabegerät.
- Grafische Gestaltung: Grafische Elemente und Bilder besitzen einen beschreibenden Text, den die Screenreader auslesen können. Ein Beispiel dafür ist der bekannte Alt-Tag für Bilder auf Websites.
Zertifizierungen – das Beispiel Fabasoft
Wertvolle Orientierungshilfen in etwaigen Auswahlprozessen für Publishing-Softwares wie für alle Software-Produkte sind Zertifizierungen. Auf der mehrfach zertifizierten Fabasoft-Cloud zum Beispiel laufen alle Prozesse der komplett internetbasierten Xpublisher-Software ab.
Seit Oktober 2019 wurde Fabasoft wiederholt zertifiziert, unter anderem mit dem WACA-Zertifikat (Web Accessibility Certificate Austria). Damit ist die Fabasoft-Cloud eine der wenigen Web-Applikationen in Europa, die die anspruchsvollen Anforderungen für barrierefreie Webinhalte (Web Content Accessibility Guidelines, WCAG 2.1 – AA) in hohem Maße erfüllt. Auch die Stiftung Pfennigparade, deren Mission die volle Inklusion körperlich beeinträchtigter Menschen ist, verlieh der Fabasoft-Cloud die Note „Sehr gut zugänglich“.
Barrierefreie Software: Von der Theorie in die Praxis
Bis 28. Juni 2025 gewährt der Gesetzgeber Verlagen, Verbänden und Unternehmen Zeit, auf barrierefreie Systeme umzusteigen, um die Gleichstellung beeinträchtigter Personen und deren Integration in Gesellschaft und Arbeitswelt zu fördern. Aber es ist sinnvoll, sich bereits heute zu orientieren, zumal viele dafür erforderliche Programme bereits heute verfügbar sind.
Im Sinne einer Gesellschaft, die auf Chancengleichheit beruht, erfüllen Produkte wie die von Fabasoft die hohen vorgeschriebenen Standards der Barrierefreiheit und ermöglichen dadurch die Eingliederung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Einschränkungen in den Arbeitsablauf.
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