Bürokratie und Politik sind schwer bewegliche Apparate. Schon seit 2017 ist das Projekt „eVerkündung“ in Arbeit, also die rechtskräftige Verkündung neuer Gesetze auf digitalem Weg statt wie bisher im gedruckten Bundesgesetzblatt. Und auch aktuell ist schon wieder eine Verspätung aufgelaufen.
Doch nun soll der notwendige Gesetzentwurf endlich zur Abstimmung in die Ministerien gehen, wie Bundesjustizminister Marco Buschmann dem RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND) bestätigte. Eigentlich sollte die Umstellung bereits zum 1. Januar 2022 erfolgen, wie das Justizministerium gegenüber buchreport noch im vergangenen Jahr betonte.
Die Grundgesetzänderung wird nun notwendig, weil im GG-Artikel 82 vorgesehen ist, dass neue Gesetze im Bundesgesetzblatt (BGBl.) veröffentlicht werden („Die nach den Vorschriften dieses Grundgesetzes zustande gekommenen Gesetze werden vom Bundespräsidenten nach Gegenzeichnung ausgefertigt und im Bundesgesetzblatte verkündet. “) und erst damit in Kraft treten. Bereitgestellt wird das BGBl. bislang vom Bundesanzeiger Verlag, der zur DuMont-Verlagsgruppe gehört.
Buschmann betont: „Mit der Einführung des elektronischen Bundesgesetzblatts gehen wir jetzt einen weiteren wichtigen Schritt. Das schafft Transparenz und erleichtert auch Rechtsanwenderinnen und Rechtsanwendern die alltägliche Arbeit.“ Und natürlich spare eine digitale Gesetzesverkündung auch Ressourcen. Griffig verwies Buschmann dabei auf einen jährlichen „Papierberg“ in einer Höhe von 2,5 Kilometern …
Ab 2023 soll das Gesetz gelten, das vorerst dann noch ganz klassisch in gedruckter Form veröffentlicht wird und damit in Kraft tritt.
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