Das Bundesjustizministerium (BMJV) hat einen weiteren Gesetzentwurf in Sachen EU-Urheberrecht vorgelegt: Das Eckpunktepapier enthält unter anderem Regelungen zur urheberrechtlichen Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen wie Youtube.
Anfang des Jahres hatte das BMJV bereits einen ersten Diskussionsentwurf vorgelegt, in dem es um die Neuregelung der Verlegerbeteiligung und dem Leistungsschutzrecht für Presseverlage ging. Im jetzt vorliegenden zweiten Diskussionsentwurf werden die übrigen Punkte aufgegriffen. Schwerpunkt dieses Entwurfs ist die Umsetzung von Artikel 17 der so genannten DSM-Richtlinie, die festlegt, dass Online-Dienste für Urheberrechtsverletzungen durch Handlungen ihrer Nutzer verantwortlich gemacht werden können.
Umgesetzt werden soll dies mit einem eigenen Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG), das erstmals gesetzlich die urheberrechtliche Verantwortlichkeit und die Sorgfaltspflichten von Upload-Plattformen für die von ihren Nutzern hochgeladenen Inhalte regelt: Hierzu zählt die Pflicht, bestimmte Lizenzen für die öffentliche Wiedergabe urheberrechtlich geschützter Werke zu erwerben (§ 4 UrhDaG-E).
Dabei gehe es nicht um ein Gegeneinander von Kreativen, Rechteverwertern und Nutzern, sondern um ein Miteinander, erklärt Bundesjustizministerin Christine Lambrecht. Der Entwurf schlage einen „fairen Ausgleich“ vor, von dem alle Beteiligten profitieren könnten. Demnach sollen die umstrittenen „Upload-Filter“ weiterhin überflüssig bleiben.
Kreative und Verwerter sollen fair an den Gewinnen beteiligt werden, die die Plattformen mit ihren Inhalten erzielen. Zugleich soll der Forderung der Nutzer nach der Wahrung der Kommunikations- und Meinungsfreiheit im Internet entsprochen werden. „Inhalte, die exklusiv auf Bezahl-Plattformen vermarktet werden sollen, können wir in unlizenzierten Uploads von Nutzern nicht dulden – auch das ist klar“, sagt die Ministerin weiter. „Hier müssen die Plattformen wirksame Mechanismen vorsehen, um solche Rechtsverletzungen zu verhindern. Und last but not least brauchen die Plattformen Rechtssicherheit; insbesondere bei der Frage, welche Inhalte sie lizenzieren müssen und welche nicht.“
Der Entwurf kann hier im Detail nachgelesen werden.
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