buchreport

Karriere mit Schadensspur

Eine der größten Pleiten des Gebrauchtbuchmarkts der vergangenen Jahre ist in dieser Woche wieder aufgerollt worden, diesmal nicht in den Medien, sondern direkt vor dem Landgericht Hof. Im Zentrum steht dabei der frühere Cobu-Geschäftsführer Peter Kuss, der in einem sehr kurzen Prozess wegen Insolvenzverschleppung und Betrugs zu einer Haftstrafe verurteilt wurde.
Ursprünglich hatte das Landgericht Hof vier Verhandlungstage angesetzt, doch nachdem Kuss ein Geständnis ablegte, folgte schon am Ende des ersten Tags der Richterspruch: Die zuständige Strafkammer verurteilte Kuss wegen vorsätzlicher verspäteter Insolvenzantragstellung und Betrugs in 208 tateinheitlichen Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und elf Monaten, zur Bewährung ausgesetzt. Als Bewährungsauflage wurde die Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 7200 Euro zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung verhängt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Mit Kuss stand in dieser Woche ein Mann vor Gericht, dessen Branchenkarriere mit einer langen Schadensspur einhergeht: Sowohl bei den gekenterten MA-Spezialisten Zanolli (2005) als auch dem Elbe Team (2006) war Kuss in verschiedenen, teils hochrangigen Positionen aktiv, bevor er Mitte 2006 als Geschäftsführer bei Cobu anheuerte. Die zwei Säulen des Unternehmens:
  • Unter cobu.de verkaufte die Firma neue und gebrauchte Bücher.
  • Im stationären Geschäft wollte Cobu neben eigenen Filialen mit einem Franchise-Partner-Modell unabhängige Buchhändler mit ins Boot holen, die durch die zentrale Marketing- und Einkaufs-Steuerung von Cobu im MA-Geschäft mitmischen sollten. 
Im Rückblick war schon der Start von Cobu alles andere als optimal. Laut Staatsanwaltschaft Hof stand Ende 2007 ein Minus von rund 2 Mio Euro unter dem Strich. Bei der buchreport-Recherche nach den Ursachen der Misere erklärten frühere Cobu-Mitarbeiter, neben grundsätzlichen Managementfehlern und zahlreichen Personalrochaden in der Führungsetage seien Fehler im MA-Einkauf und Marketing gemacht worden.
Folge: Schon ab März 2008 hat Cobu, so die Staatsanwaltschaft, die Kredite sowie teilweise auch Mieten und Rechnungen nicht mehr bedienen können, doch erst Mitte Dezember 2008 ging Kuss zum Insolvenzgericht – dafür wurde er jetzt hauptsächlich verurteilt.
Neben der Insolvenzverschleppung sah sich Kuss vor Gericht Untreue- und Betrugsanschuldigungen ausgesetzt. Kuss soll sowohl Mitarbeiter als auch Lieferanten über die Zahlungsfähigkeit der Firma getäuscht haben. Bei zwei Zwischenbuchhändlern soll ein Schaden in sechsstelliger Höhe entstanden sein. Hoffnungen, einen Teil des Geldes zurückzubekommen, mussten die betroffenen Barsortimente schon in den Wind schreiben. Insolvenzverwalter Thomas Linse konnte den Gläubigern wegen Masseunzulänglichkeit keine Quote anbieten. 
Auch nach der Pleite von Cobu machte Kuss indirekt von sich als MA-Händler reden. Eine Tochter der Schweizer Firma Innosense AG, bei der Kuss zwischenzeitlich Verwaltungsratspräsident war und aktuell nach Unternehmensregisterinformationen noch als VR-Mitglied fungiert, verkaufte am alten Cobu-Standort Dresden unter der Internetadresse www.globooks.de im großen Stil MA-Bücher (hier mehr).

Hier das buchreport.de-Dossier zu den Turbulenzen auf dem MA-Markt

Kommentare

8 Kommentare zu "Karriere mit Schadensspur"

  1. Cem Gökpinar und Kemal Gökpinar sind Geschwister.

  2. Verbot der bewilligungspflichtigen Tätigkeit

    Fritz-Peter Kuss,
    geb. 3. Dezember 1948, deutscher Staatsangehöriger, wird generell
    verboten, unter jeglicher Bezeichnung selbst oder über Dritte ohne
    Bewilligung gewerbsmässig als Effektenhändler tätig zu sein.

    Fritz-Peter Kuss wird auf Art. 48 des Bundesgesetzes über die
    Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMAG) sowie die darin vorgesehene
    Strafdrohung hingewiesen:

    Art. 48 FINMAG: Missachten von Verfügungen der FINMA

    Mit Busse bis zu 100‘000 Franken wird bestraft, wer einer von der FINMA
    unter Hinweis auf die Strafdrohung dieses Artikels ergangenen
    rechtskräftigen Verfügung oder einem Entscheid der Rechtsmittelinstanzen
    vorsätzlich nicht Folge leistet.

    An Fritz-Peter Kuss ergeht zudem der Hinweis auf Art. 44 FINMAG, welcher
    für eine bewilligungspflichtige Tätigkeit nach den Finanzmarktgesetzen
    ohne entsprechende Bewilligung eine Strafe vorsieht.

    http://www.finma.ch/d/sanktion

  3. In einer beispiellosen Buchvernichtungsaktion waren Mitte 2011 mehrere A7 und Q8 Audis mit Kennzeichen DD aus dem Westen Deutschlands mit bestimmt zwanzig Personen angereist, um Tonnenweise Bücher der Innosense GmbH / Globooks in bereitgestellte Kontainer zu werfen. Es waren am Ende wohl 7 randvolle Container mit bestimmt 100 Tonnen Büchern. Die wurden als Altpapier zu Geld gemacht, aber die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die lange Zeit auf ihr Gehalt hatten warten müssen, gingen trotz Versprechungen von den Herren Peter Kuss, sowie Cem und Kemal Gökpinar leer aus. Selbst Mitarbeiter, für die die Innosense GmbH Fördermittel wegen Schwerbehinderung kassiert hatte, schauten in die Röhre! Selbst die Vermieter und Verwalter der Geschäftsräume wurden hingehalten. Wenn nun Peter Kuss wegen Insolvenzverschleppung und Betrugs vom Landregicht Hof im Januar 2012 zu 23 Monaten auf Bewährung verurteilt wurde, ist dann hierin die himmelschreiende Insolvenzverschleppung bei der Innosense GmbH im Jahre 2011 schon enthalten oder nicht?

    • Sehr geehrter Herr Koch,
      haben Sie herzlichen Dank für den schonungslos offenen Kommentar. Er hat mich erst auf die Idee gebracht, auch die von Ihnen angesprochenen Aspekte weiter zu recherchieren. Und in der Tat, da tuen sich wahre Abgründe auf.
      Lesen Sie, welche weiterführenden Erkenntnisse ich inzwischen gesammelt habe: „Gesucht wird Fritz-Peter Karlheinz Kuß“ (im Blog: aktienindikator.wordpress.com)

      Neben der in diesem Umfang wohl (hoffentlich) einzigartigen Büchervernichtungs-Skandal bewegt mich insbesondere das Schicksal der schändlich im Stich gelassenen schwerbehinderten Mitarbeiter. Haben Sie diesen Umstand schon an die zuständigen Strafverfolgungsorgane, wie die Krankenkasse, ARGE weitergemeldet? Wenn nicht, sollten Sie dies schleunigst nachholen.

    • Wie wahr Herr Koch!
      Im Beitrag „Gesucht wird Fritz-Peter Karlheinz Kuß“ des blogs aktienindikator.wordpress.com können Sie erheblich mehr Details zum Thema erfahren.

  4. Da werden noch ganz andere Sachen ans Tageslicht kommen. Bestimmt.

  5. Jörg Hopfgarten | 12. Januar 2012 um 18:43 | Antworten

    Das liest sich ja eine Business-Class Geschichte von Suter – erst wird wie in einem Nachruf aufgezählt, an welchen Pleiten und Firmenzusammenbrüchen der Manager erfolgreich beteiligt war um dann zu schließen, dass er überraschend abberufen wurde – in den Vorstand eines Unternehmens von nationaler Bedeutung. War, glaube ich, im ersten Teil. 🙂

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Mit dem Abschicken des Kommentars erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten elektronisch gespeichert werden. Diese Einverständniserklärung können Sie jederzeit gegenüber der Harenberg Kommunikation Verlags- und Medien-GmbH & Co. KG widerrufen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutz-Richtlinien

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*

Dossier

Aktuelles aus dem Handel

  • Mediengruppe Stein übernimmt weiteren Fachinformationshändler  …mehr
  • Supermilf-Pilotprojekt: »Viele Erkenntnisse«  …mehr

  • SPIEGEL-Bestseller im Blick

    Der SPIEGEL-Bestseller-Newsletter gibt Ihnen jede Woche kostenlos einen Überblick zu den Aufsteigern der neuen SPIEGEL-Bestsellerlisten.

    » Melden Sie sich hier kostenlos an.

    Wollen Sie sich darüber hinaus schon vorab und detailliert über die Toptitel von morgen informieren, um frühzeitig disponieren zu können?

    » Bestellen Sie das SPIEGEL Bestseller-Barometer ab 8 Euro pro Monat.

    Wenn Sie die SPIEGEL-Bestesellerlisten z.B. in Ihren Geschäftsräumen präsentieren wollen oder online in Ihren Web-Auftritt integrieren möchten, hat buchreport weitere Angebote für Sie.

    » Weitere Angebote zu den SPIEGEL-Bestsellerlisten