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Kartellamt nimmt Amazon aufs Korn

Amazon droht neuer Ärger: Das Bundeskartellamt verdächtigt den Konzern, den freien Wettbewerb zu behindern. In der Kritik stehen Vertragsklauseln für Drittanbieter, die ihre Waren auf anderen Plattformen nicht billiger anbieten dürfen.

Amazon schränke durch eine Beschränkung der Preissetzungsfreiheit möglicherweise den freien Wettbewerb zwischen verschiedenen Online-Marktplätzen ein, monieren die Wettbewerbshüter und kündigen eine Überprüfung der Verträge an.

„Unter normalen Umständen“ hätten Händler ein Interesse, ihre Waren an mehreren Plätzen im Internet anzubieten, so Kartellamtschef Andreas Mundt. Bei neuen Konkurrenten im Wettbewerb der Online-Marktplätze bestehe die Möglichkeit, dass diese von Verkäufern günstigere Provisionen verlangten als Amazon. Mit der Preisparitätsklausel für den Amazon Marketplace jedoch bestehe die Gefahr, dass Verkäufer auf neuen Online-Marktplätzen „günstigere Konditionen nicht auch in einen günstigeren Preis für den Endkunden einfließen lassen können“, erklärte das Bundeskartellamt. Dies könne es für die neuen Marktplätze schwierig machen, „neben Amazon eine hohe Reichweite zu erlangen“.

Das Kartellamt will nun rund 2400 Händler befragen, die Waren bei Amazon anbieten. Sollte sich der Verdacht bestätigen, kann die Behörde Amazon zwingen, künftig auf die Klausel zu verzichten. Das Unternehmen bezog auf Nachfrage des SPIEGEL keine Stellung.

In diesem Zusammenhang: Mehr zur aktuellen Debatte über die Arbeitsbedingungen bei Amazon lesen Sie im kommenden buchreport.express 8/2013 (hier zu bestellen).

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