Amazon droht neuer Ärger: Das Bundeskartellamt verdächtigt den Konzern, den freien Wettbewerb zu behindern. In der Kritik stehen Vertragsklauseln für Drittanbieter, die ihre Waren auf anderen Plattformen nicht billiger anbieten dürfen.
„Unter normalen Umständen“ hätten Händler ein Interesse, ihre Waren an mehreren Plätzen im Internet anzubieten, so Kartellamtschef Andreas Mundt. Bei neuen Konkurrenten im Wettbewerb der Online-Marktplätze bestehe die Möglichkeit, dass diese von Verkäufern günstigere Provisionen verlangten als Amazon. Mit der Preisparitätsklausel für den Amazon Marketplace jedoch bestehe die Gefahr, dass Verkäufer auf neuen Online-Marktplätzen „günstigere Konditionen nicht auch in einen günstigeren Preis für den Endkunden einfließen lassen können“, erklärte das Bundeskartellamt. Dies könne es für die neuen Marktplätze schwierig machen, „neben Amazon eine hohe Reichweite zu erlangen“.
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