Wegweisender Urteilsspruch zum Digitalmarkt: E-Books dürfen nicht ohne weiteres antiquarisch weiterverkauft oder verliehen werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) kurz vor dem Jahreswechsel in der Causa der niederländischen Plattform „Tom Kabinet“ entschieden, die den Weiterverkauf von E-Books betreibt.
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