Erfolg für den KBV Verlag: Wie u.a. der „Trierische Volksfreund“ berichtet, ist die Klage eines nicht mehr praktizierenden Rechtsanswalts, der sich in einer Figur eines KBV-Titels wieder zu erkennen glaubte, abgelehnt worden.
Hintergrund: In dem Buch „Schwaben-Sumpf“ von Klaus Wanninger kommt als Nebenfigur ein Advokat mit ähnlich klingendem Namen wie dem des Klägers vor. Der verlangte deshalb 30000 Euro Schadensersatz wegen Verletzung seines Persönlichkeitsrechtes.
Seit dem „Esra-Urteil“ des Bundesverfassungsgerichts gilt in solchen Fällen eine „Fiktionalitätsvermutung“: Der Leser wisse in der Regel, dass Romanfiguren keine echten Menschen seien. Medienrechtsexperten haben wiederholt kritisiert, die „Fiktionalitätsvermutung“ biete Verlagen und Autoren keinen wirklichen Schutz.´
In diesem Fall aber hat das Landgericht Stuttgart die Klage gegen den Verlag gestern abgewiesen.
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