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Kein Reformbedarf

Vor über zehn Jahren wurde der Anspruch auf eine angemessene Vergütung für Kreativschaffende ins Urheberrechtsgesetz integriert. Doch gemeinsame Vergütungsregeln sind bislang kaum vereinbart worden – die Verhandlungen der Buchverleger mit den Literaturübersetzern wurden inzwischen auf Eis gelegt. Trotz des anhaltenden Streits von Kreativen und Verwertern will die Bundesregierung das Urhebervertragsrecht nicht nachbessern.
„Die Bundesregierung beobachtet auch im Bereich des Urhebervertragsrechts laufend die aktuellen Entwicklungen unter Einbeziehung der Rechtsprechung und der Erkenntnisse der Wissenschaft. Soweit sich daraus die Notwendigkeit von Gesetzesänderungen ergibt, wird die Bundesregierung Änderungen vorschlagen“, heißt es in einer Stellungnahme der Regierung.
Die Stellungnahme ist auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke an die Bundesregierung hin entstanden. Die Fraktion wollte u.a. wissen, ob aus Sicht der Regierung Paragraph 32 des Urheberrechtsgesetzes mit der Verankerung eines Anspruchs auf „angemessene Vergütung“ für Kreativschaffende einen verfassungswidrigen Eingriff in die Grundrechte von Verwertern und deren Vertragsfreiheit darstelle – eine Position, mit der der Hanser Verlag zum Verfassungsgericht nach Karlsruhe gezogen ist (buchreport.de berichtete).
Die Linke reagiert mit Kritik auf die Antwort der Regierung. Da es bislang nur in wenigen Branchen zum Abschluss solcher Vergütungsregeln gekommen sei, bleibe Kreativen nur eine Klage gegen Auftraggeber, um Vergütungsansprüche durchzusetzen. Vor einem solchen Schritt scheuten Betroffene indes zurück, „aus Angst, mit ‚Auftragsentzug‘ bestraft zu werden“.
Die bisherigen Urteile bescheinigten den Übersetzern zwar, dass die branchenüblichen Honorare nicht angemessen seien, Mindestbeteiligungen an verkauften Buchexemplaren und an den Erlösen aus Nebenrechtsverwertungen seien auch gerichtlich  festgelegt worden – doch die meisten Verlage würden diese Urteile nicht beachten.
Kritik kommt auch vom Verband der Literaturübersetzer: „Die Bundesregierung begibt sich mit ihrer Antwort in den Selbstwiderspruch: Sie sieht, dass die Kreativen nach wie vor weit von einer Verhandlungsparität mit den Auftraggebern entfernt sind. Etwas daran ändern will sie aber nicht. Dabei gibt es durchaus weiterführende Vorschläge und Empfehlungen wie etwa seitens der Enquete-Kommission Internet und Digitale Gesellschaft. Nötig und möglich wäre z.B. die Möglichkeit der Verbandsklage auch in urheberrechtlichen Belangen und grundlegend eine präzisere Definition der Angemessenheit.“

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