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Kein Schonraum für alte Geschäftsmodelle

Nicht nur Zeitungs-, sondern auch Buchverleger haben mit Spannung die „Berliner Rede zum Urheberrecht“ von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erwartet. buchreport.de dokumentiert die wichtigsten Punkte einer Novelle des Urheberrechts im Rahmen des „3. Korbs“ aus Sicht der Bücherbranche und zeigt das von Carta gestreamte Video.

Urheberrecht schützt in erster Linie die Kreativen, nicht (mehr) Drucker und Verleger. Daher bestehe auch kein Gegensatz zwischen Urheberrecht und Open Acces, zwischen Kommerz und Non-Profit-Bereich. „GNU- oder Creative-Common-Lizenzen sind eine großartige Sache, um die breite Nutzung digitaler Medieninhalte zu ermöglichen.“

Das Urheberrecht dürfe keine „Schonräume“ schaffen für Geschäftsmodelle, deren Zeit abgelaufen sei. „Im Zentrum des Urheberrechts stehen der kreative Mensch und sein Werk, nicht einzelne Geschäftsmodelle.“ Gleichwohl könnten die meisten Kreativen nicht auf Buchverlage, die Musikfirmen, die Filmproduzenten, die Sendeunternehmen oder die Zeitungsverleger verzichten, da diese ihr Werk vorfinanzierten.

Leistungschutzrecht für Presseverlage: Die Einführung wird von Leutheusser-Schnarrenberger befürwortet, die jedoch Hoffnungen auf hohe Einnahmen durch dieses neue Schutzrecht dämpft. „Dieses neue Schutzrecht kann kein Allheilmittel für die Strukturveränderungen des Marktes sein. Ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger bringt junge Leute nicht dazu, Zeitungen zu kaufen, und lässt Werbekunden nicht ihre Investitionsentscheidungen revidieren.“

Leistungsgerechtigkeit: Die unreglementierte Nutzung fremder Werke führe schnell zum Ausnutzen anderer. Als Beispiel nennt die Bundesjustizministerin den Fall der Jungautorin Helene Hegemann (ohne ihren Namen zu nennen), die für ihr Buch „Axolotl Roadkill“ Passagen eines unbekannten Bloggers verwendet hat.

Verwertungsgesellschaften: sollen aufgewertet, europäisch harmonisiert und transparenter werden.

Sanktionen bei Urheberrechtsverletzungen: Der „Three strikes“-Ansatz der Franzosen (nach der dritten Urheberrechtsverletzung wird der Internet-Zugang eines Users für einen bestimmten Zeitraum gesperrt) sei der falsche Weg. Dies sei ein „tiefer Eingriff in die Kommunikationsfreiheit“.

Deutsche Digitale Bibliothek: Bund, Länder und Kommunen seien dabei, Kulturgut jedermann digital zugänglich zu machen. Ende nächsten Jahres solle diese Bibliothek als Pilotprojekt im Netz starten. Dabei sollten auch die verwaisten Werke jedermann zugänglich gemacht werden. „Aber die Methode Google ist nicht unsere; wir klären erst die Rechtsfragen und nutzen dann das Werk anderer, nicht umgekehrt.“

In einer Stellungnahme hat der Börsenverein die Rede von Leutheusser-Schnarrenberger begrüßt. „Kreativität, kulturelle Vielfalt und wissenschaftliche Leistungen brauchen in der digitalen Welt ein starkes und funktionierendes Urheberrecht, das hat die Bundesjustizministerin gestern deutlich formuliert“, lässt sich Hauptgeschäftsführer Alexander Skipis in einer Pressemitteilung zitieren. Besonders  die Tatsache, dass die Ministerin die Provider in die Pflicht nehmen und von ihnen verlangen wolle, mehr Verantwortung für den Schutz des Urheberrechts zu übernehmen, sei löblich. „Es kann nicht sein, dass die Provider sich zurücklehnen und nichts dagegen tun, wenn ihre Geschäftsmodelle als Plattform für illegale Aktivitäten genutzt werden“, so Skipis.
 
Auch die Absage der Kulturflatrate findet den Frankfurter Applaus. „Für den Börsenverein kommt eine Kulturflatrate nicht in Frage, da sie privates geistiges Eigentum in ein öffentliches Gut verwandelt. Denn ist die Flatrate eingeführt, entscheidet nicht mehr der Urheber, wie und in welchem Umfang sein Werk genutzt werden darf.“ Das Angebot der Zusammenarbeit bei der kommenden Urheberrechtsreform werde der Börsenverein gerne wahrnehmen und intensiv an einer Lösung im Sinne der Stärkung des Urheberrechts mitarbeiten.

Die gesamte Rede ist hier nachzulesen

Watch live streaming video from cartalive at livestream.com

Foto:BMJ/Chaperon

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