Der Streit um die Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie geht weiter – mit bekannten Argumenten. Nach dem Protest aus verschiedenen Verlagen und dem Buchhandel meldet sich auch das „Netzwerk Autorenrechte“ in einem Offenen Brief zu Wort. Gerichtet ist er u.a. an Staatsministerin Monika Grütters, das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz und den Wirtschaftsminister.
Im Brief üben die Unterzeichner, 13 Autoren- und Übersetzerverbände, scharfe Kritik an der geplanten „Zwangslizenz“, die Verlage zur Freigabe ihrer E-Books für den Verleih in Bibliotheken zwingen soll. Formuliert ist dieses Vorhaben im „§42b Digitale Leihe“, der zur Urheberrechtsrichtlinie hinzugefügt wurde. „Das Urheberrecht als Ausschließlichkeitsrecht, eben die Möglichkeit der Verweigerung einer Lizenz, gehört zu den grundlegenden Rechten“ der Urheber, heißt es. „Wir sehen keinerlei begründbaren Anlass, beim E-Lending ein vom Deutschen Bibliothekenverband (dbv) behauptetes Gemeinwohlinteresse über die Rechte der Autoren und Übersetzer auf Entscheidungsfreiheit und Wahrung des wirtschaftlichen Schutzes ihrer Leistungen zu setzen. Im Gegenteil: Autoren und Übersetzer fühlen sich von der Anspruchshaltung des dbv wirtschaftlich massiv bedroht.“
„Wir protestieren gegen die Einführung einer Zwangslizenz und appellieren an Sie, sich entschieden für die Streichung des vorgeschlagenen § 42b einzusetzen, sowie auch von einer „Prüfung“ der Einführung der Zwangslizenz abzusehe“, heißt es in dem Brief.
Die Unterzeichner erneuern die bereits hinlänglich bekannten Argumente über ausbleibende Einnahmen oder fehlende Transparenz in den Bibliotheken und fordert erneut eine „deutliche Erhöhung der kommunalen Etats zur Medienerwerbung und dringend nötigen elektronischen Ausleihvergütung“.
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