Im Dauerstreit rund um das Digitalisierungsprogramm von Google hat das US-Unternehmen den US-Autorenverband attackiert. In einer an das zuständige Gericht adressierte Stellungnahme erklärt Google, das Scannen und auszugsweise Veröffentlichen von Büchern in Bibliotheken falle unter das „Fair Use“-Prinzip des US-Urheberrechts und biete sowohl Autoren als auch Lesern Vorteile.
Der Streit geht zurück bis ins Jahr 2004, als Google auf der Frankfurter Buchmesse das Bibliotheks-Projekt als Erweiterung des „Google Print“-Programms vorstellte. Ziel: 15 Mio Bücher in 10 Jahren scannen. Tatsächlich hat Google nach eigenen Angaben bislang über 20 Mio Bücher in Bibliotheken (darunter die Bayerische Staatsbibliothek) eingescannt und u.a. Snippets von über 4 Mio englischsprachigen Büchern angezeigt – was mehrere juristische Interventionen nach sich zog. Zuletzt lehnte Richter Denny Chin einen Vergleich von Google mit Autoren und Verlegern im März 2011 ab. Das Verfahren fiel daraufhin zurück zur streitigen Ausgangsproblematik, ob die Veröffentlichung von Snippets (kurze Textauszüge aus den in Bibliotheken gescannten Büchern) unter die „Fair Use“-Rechtsdoktrin des US-Urheberrechts-Systems fällt. Wenige Monate später verklagten Autorenvertreter Google und ein Konsortium von Universitätsbibliotheken wegen Urheberrechtsverletzungen. Vorwurf: Sie hätten von Google „unauthorisierte Scans“ von sieben Mio urheberrechtlich geschützten Büchern erhalten und diese auf der Online-Plattform „HathiTrust“ verwertet.
Die gesamte (Vor-)Geschichte des Google Book Settlement können Sie im buchreport-Dossier nachlesen
Nach der Argumentation von Google ist durch das Einscannen der Bücher, die Veröffentlichung von Auszügen und der Aufbau eines durchsuchbaren Index‘ kein wirtschaftlicher Schaden entstanden. Es gebe keinen Beleg dafür, dass Google auch nur den Verkauf eines Buches verhindert habe. Im Gegenteil, die Autoren profitierten insofern von dem Service, als die Datenbank Lesern dabei helfe, Bücher zu finden.
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