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Kleiner Durchbruch in der Dauerdebatte

Fast drei Jahre, nachdem die Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Buchhandlungen (AUB) einen neuen Anlauf zur Auslegung des Konditionen-Paragraphen §6 (Abs. 1) des Buchpreisbindungsgesetzes initiiert hat, liegt das Ergebnis vor. Die Sortimenter- und Verleger-Ausschüsse im Börsenverein sprechen sich dafür aus, die Leistungen des Buchhandels differenziert zu bewerten und daran die Konditionen zu bemessen.

Das Empfehlungspapier der Fach-Ausschüsse (hier als PDF zum Download) umfasst u.a. einen Katalog, der standardmäßige von besonderen Leistungen des Buchhandels differenziert. Zu den Extras zählen Kriterien wie 

  • effizientes und zuverlässiges Zahlungsverhalten
  • Auslandsbesorgung
  • Qualität/Interaktivität des Webauftritts
  • Information des Verlags über Bestände und Strukturdaten durch den Buchhändler
Der Katalog soll Verlagen und Sortimentern als Leitlinie bei der Festlegung der Konditionen dienen.
Das von den Ausschüssen präsentierte Papier ist nach Einschätzung von deren Vorsitzenden ein „kleiner Durchbruch in einer langwierigen Diskussion zwischen den Sparten“. Karl-Peter Winters, Vorsitzender des Verleger-Ausschusses, erklärt: „Wir haben es uns nicht leicht gemacht, aber wir sehen diese Empfeh-lungen als wesentlich an, um das stationäre Sortiment als den nach wie vor wichtigsten Vertriebsweg zu stärken.“ Und Heinrich Riethmüller, Chef im Sortimenter-Ausschuss, sekundiert, der Schritt sei „Ansporn für uns Sortimenter unsere Vertriebsleistungen gegenüber den Verlagen selbstbewusst zu vermarkten und auszubauen.“
Rückblick: Bei der Hauptversammlung des Börsenvereins im Juni 2009 hatte der damalige AUB-Vorstand Hartwig Bögeholz einen Antrag durchgesetzt, von einer Arbeitsgruppe eine „konkretisierende Interpretation“ des Preisbindungsgesetzes erarbeiten zu lassen. Kernfrage: Inwieweit wird bei den gewährten Verlagskonditionen, wie im Preisbindungsgesetz gefordert, der buchhändlerische Service „angemessen“ berücksichtigt? Kritikpunkt: Bisher zähle bei Rabatten zu sehr die Umsatzgröße und zu wenig der Service.

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