Der Streit über den Mehrwertsteuersatz bei E-Books in Frankreich ist entschieden. Bei elektronischen Büchern soll künftig auch der reduzierte Steuersatz von 5,5 Prozent zur Geltung kommen. Doch zum Ärgernis der Verlage soll die neue Regelung erst 2012 eingeführt werden.
Nach dem „Non“ der französischen Nationalversammlung hatte sich der Senat im November für die Gesetzesinitiative zur Angleichung des Steuersatzes mit dem Status quo bei gedruckten Büchern ausgesprochen. Gestern Abend einigten sich Vertreter beider Kammern auf die verspätete Einführung der Regelung zum 1. Januar 2012.
Zuletzt schlug sich die französische Regierung auf die Seite des Senats, nachdem diese zunächst erklärt hatte, der Vorstoß sei nicht kompatibel mit der Mehrwertsteuersystemrichtlinie der EU, die Vorgaben über die Ausgestaltung der nationalen Umsatzsteuergesetze macht.
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