Seit 2002 fragt sich die Medienbranche, in welcher Höhe Urheber zu vergüten sind. Inzwischen gibt es hierzu unzählige Urteile aus den Branchen Buch, Presse, Film, TV und Musik. Die letzte BGH-Entscheidung wurde vom Hanser-Verlag mit Hilfe des Börsenvereins mit einer Verfassungsbeschwerde angegriffen.
Verleger, Film- und Musikproduzenten sehen sich in ihrer Vertragsfreiheit massiv beschränkt und stehen vor der Herausforderung ihre Produkte „richtig“ zu kalkulieren. Dabei geht es nicht nur um die Vergütungshöhe, sondern auch um die Formulierung von Formularverträgen insgesamt. Denn die erfolgreiche Anfechtung der Vergütungsregelungen kann zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages führen.
Vor diesem Hintergrund veranstaltet die Akademie des Deutschen Buchhandels am 4. Juli 2011 im Literaturhaus München die Expertentagung „Angemessene Vergütung des Urhebers: Wo beginnt und endet die Vertragsfreiheit?“. Die Fachreferate vermitteln einen Einblick in die laufenden Verfahren und deren faktische Auswirkungen. Dabei wird ein besonderes Augenmerk auf die Frage gerichtet, welche Vereinbarungen Verleger und Produzenten noch selbstständig treffen können und wie ein Normvertrag (Mustervertrag) nach allen Erfahrungen aussehen müsste.
Die Tagung richtet sich an Geschäftsführer und Juristen von Verlagen, Medien- und Internet-unternehmen, Mitarbeiter von Lizenzabteilungen, Anwälte.
Referenten der Tagung sind u. a.: Dr. Dorothee Altenburg (SKW Schwarz Rechtsanwälte), Dr. Martin Diesbach (Noerr LLP), Stephan D. Joß (Carl Hanser Verlag), Hinrich Schmidt-Henkel (Übersetzerverband), Reimer Ochs (S. Fischer Verlage) und Dr. Martin Schippan (Lausen Rechtsanwälte).
Moderiert wird der Tag von Dr. Matthias Lausen (Institut für Urheber- und Medienrecht) und Dr. Christian Sprang (Börsenverein des Deutschen Buchhandels).
Weitere Informationen zur Veranstaltung unter buchakademie.de.
Quelle: Akademie des Deutschen Buchhandels
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