Nach den Auseinandersetzungen über die als „Körbe“ bezeichneten Urheberrechtsreformen in den Jahren 2002 und 2007 stehen der Buchbranche im kommenden Jahr neue Konflikte ins Haus: Wie Insider berichten, will das Bundesjustizministerium im Herbst mit der Arbeit am „Dritten Korb“ der Reform des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) beginnen. Auf der Agenda des Gesetzgebers werden dann voraussichtlich zentrale Zukunftsfragen für Wissenschaft und Verlage stehen.
Aus den Reihen der Wissenschaftsorganisationen und -funktionäre werden bereits im Vorfeld der Gesetzesberatungen vehement Veränderungen der Rechtslage gefordert, die die Rechte von Verlagen einschränken sollen. Konkret fordert u.a. die Allianz der Wissenschaftsorganisationen, der Institutionen wie die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und die Max-Planck-Gesellschaft angehören:
- Die Befristung von § 52 a aufzuheben, der z.B. Hochschulen das genehmigungsfreie Einstellen digitaler Dokumente in interne Netzwerke erlaubt.
- Die Befugnisse aus § 52 b auszuweiten, der bisher Uni-Bibliotheken erlaubt, ihren Nutzern digitale Dokumente an Leseplätzen innerhalb der Bibliotheken zur Verfügung zu stellen.
- Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Open-Access-Veröffentlichungen wesentlich zu verbessern, etwa durch die Einführung eines „unabdingbaren Zweitverwertungsrechts“ für wissenschaftliche Autoren.
Eine ausführliche Analyse der Diskussion um einen „Dritten Korb“ im neuen buchreport.magazin, das heute erscheint.
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