Mit Spannung wurde die Entlastung des Vorstands für das Vereinsjahr 2011 auf der Hauptversammlung des Börsenvereins in Berlin erwartet – hatte doch eBuch-Vorstand Lorenz Borsche angekündigt, seine Genossenschaftsmitglieder gegen die Entlastung zu mobilisieren. Doch die Diskussion ging anders aus als erwartet.
Hintergrund: Die buchhändlerische Genossenschaft hat gegen Vorsteher Gottfried Honnefelder, Hauptgeschäftsführer Alexander Skipis und Joachim Treeck, Vorsitzender des Aufsichtsrates der Börsenvereins-Holding BBG, Strafanzeige „wegen Schädigung des Vermögens der Mitglieder des Vereins“ gestellt.
Begründung der eBuch: Der Börsenverein habe im Schadensersatzprozess gegen ehemalige Geschäftsführer der BAG Ende vergangenen Jahres leichtfertig und unnötig 585.000 Euro an Prozesskosten versenkt. Die eBuch wirft den Verbandsspitzen vor, die Klage trotz fehlender Erfolgsaussichten bis zum bitteren Ende durchgezogen zu haben (hier mehr).
„Auf der Hauptversammlung am 22. Juni 2012 in Berlin werden wir der Entlastung des Gesamt-Vorstands widersprechen, Einzelentlastung fordern und gegen die Entlastung des Vorstehers votieren“, hatte die Genossenschaft am Dienstag (19. Juni) in einer Mitteilung angekündigt. Schließlich trage Börsenvereins-Vorsteher Honnefelder „maßgeblich die politische Verantwortung für das absehbare finanzielle Desaster“.
Doch die Konfrontation blieb aus: Auf der Hauptversammlung in Berlin stimmten letztlich nur 49 Mitglieder gegen die Entlastung des Vorstands, 14 enthielten sich. Für die Entlastung dagegen stimmten 204 Mitglieder.
Über die BAG und die Strafanzeige der eBuch wurde nicht weiter diskutiert. Was nicht verwundert: Schließlich handelt es sich um ein schwebendes Verfahren. Man kann aber davon ausgehen, dass hinter den Kulissen heftig diskutiert wird.
Was den Journalisten wurmt, nutzt dem Verband. Die Hauptversammlung ist nicht der geeignete Ort, um einen sehr komplexen und juristisch verwickelten Sachverhalt aufzuhellen. Die eBuch-Genossenschaft hat ihr Ziel erreicht, das hinter ihrer ganzen Aktion steht: Die Zusage, dass ihre Fragen zur juristischen Aufarbeitung der BAG-Krise beantwortet werden. Zugunsten der Mediation und aus „Staatsräson“ hat sie darauf verzichtet, der Entlastung des Gesamt-Vorstands zu widersprechen, Einzelentlastung zu fordern und gegen die Entlastung des Vorstehers zu votieren. Der Dank an alle direkt Betroffenen, weil der Verzicht auf eine öffentliche Diskussion Schaden vom Verband abwendet, gilt auch der eBuch-Genossenschaft.