In der Dauerfehde um den Suhrkamp Verlag schenken sich die Gesellschafter wenig, gegenseitige Vorwürfe und Klagen sind an der Tagesordnung – was in dem Versuch mündete, sich gegenseitig als Gesellschafter ausschließen zu lassen. Eigentlich müssten sowohl Hans Barlach als auch Ulla Unseld-Berkéwitz aus der Gesellschaft rausgeschmissen werden, erklärte jetzt das Landgericht Frankfurt.
Die Begründung:
- Barlachs Medienholding habe sich in einem Interview diffamierend geäußert, habe private und gesellschaftliche Interessen bei einem Immobilienerwerb in Berlin vermengt und interne Informationen weitergegeben. Zudem seien ihm Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Verlag und rechtsmissbräuchliche Gesellschafterbeschlüsse anzulasten.
- Ähnlich liest sich die Liste der Vorwürfe gegen die Unseld Familienstiftung: Berkéwitz habe bei der Immobilie in Berlin private Interessen mit denen der Gesellschaft vermischt, sich in den Medien diskriminierend gegenüber Barlach geäußert und die Informationsrechte des Mitgesellschafters eingeschränkt.
Somit hätten beide Gesellschafter „schwere Verletzungen der Gesellschafterpflichten“ begangen, die einen Ausschluss rechtfertigen würden. Ein Ausschluss eines einzelnen Gesellschafters sei deshalb rechtlich nicht möglich; es bliebe nur die Auflösung der Gesellschaft. Ein entsprechender Antrag der Medienholding sei jedoch im Laufe des Verfahrens zurückgenommen worden.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig und kann mit der Berufung zum Oberlandesgericht angegriffen werden.
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