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Kurzkritiken nur nach Genehmigung

Im Streit um die Nutzung von Rezensionsausschnitten zwischen der „FAZ“ und buch.de gab es in dieser Woche zwar noch kein Urteil. Es zeichnet sich allerdings ab, dass die Richter des Landgerichts München auf Seiten des Zeitungsverlags stehen.
Hintergrund: Im Juni 2012 hatte die „FAZ“ den Münsteraner Online-Händler wegen ungenehmigter Verwendung von Rezensionsausschnitten verklagt und neben einer Unterlassungserklärung Schadensersatz in Höhe von 35.000 Euro verlangt (buchreport.de berichtete). 
Auf Anfrage von buchreport.de erklärte eine Sprecherin der Thalia-Tochter, dass die Richter haben durchblicken lassen, dass sie die Nutzung der Rezensionsauszüge für lizensierungspflichtig halten. Am 4. Oktober solle die Entscheidung bekanntgegeben werden. Über die Schadensersatz-Frage werde im Oktober allerdings nicht entschieden, es gehe nur um die Klage auf Unterlassung und Auskunft.
Es solle Gespräche zwischen Verlagen, Börsenverein, Barsortimenten (von denen die Shops die Rezensionen bezogen haben) und der „FAZ“ zum Streit-Thema geben, heißt es in Münster weiter. 
Die Börsenvereins-Tochter MVB sowie die Zwischenbuchhändler KNV und Libri sind als so genannte „Streithelfer“ beim Prozess involviert, sie unterstützen buch.de.
Bei buch.de wurden inzwischen alle Rezensionen aus dem Shop genommen. Im Frühjahr 2012 hatte auch das Barsortiment Libri wegen der Abmahnung eines seiner Handelskunden sämtliche Rezensionsnotizen aus der Titel-Datenbank genommen.

Kommentare

2 Kommentare zu "Kurzkritiken nur nach Genehmigung"

  1. Was soll mir da noch einfallen…
    Manchmal frage ich mich, in welche Richtung manche Gesetze gestaltet wurden.

    Als wenn der FAZ da wirklich ein Schaden entstanden wäre. Sicher, wir wären alle sofort zu http://www.faz.de gerannt um schnell eine Rezension zu lesen zu etwas was wir nur eventuell kaufen möchten.
    Dass das kostenlose Werbung für die FAZ war, ist dabei völlig uninteressant.

    Es gibt einige Gesetze die der Zeit angepasst werden sollten in der sie ja immer noch gelten.

  2. Petra van Cronenburg | 25. Juli 2013 um 15:10 | Antworten

    Ich bin mal gespannt, ab wann auch Blurbs, jene Einsatzzitate aus dem Feuilleton, bezahlt werden müssen oder Autoren und Verlage dafür abgemahnt werden. Dann würden sich nämlich gewisse Zeitungen überflüssig machen …

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