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Läuft der Buch-Tanker auf ein Desaster zu?

Am 1. Januar 2016 endete eine steuerbehördliche Nichtbeanstandungs-Frist für die bisherige Besteuerung von Bundles aus gedruckten und auf die Drucke bezogenen digitalen Medienprodukten. Fachleute beanstanden lauter und lauter ein Vollzugs-Defizit. Darunter Renate Engel, Herstellerin von Buchhandels-Software, die im Interview mit pubiz.de eine kritische Zwischenbilanz zieht. 

Frau Engel: bei der Besteuerung von Medien-Kombinationen – Bundles genannt – ist in den letzten Wochen alles ruhig – verdächtig ruhig?

Es ist ganz einfach zu ruhig. Ein Warenwirtschaftssystem verarbeitet aus elektronischen Lieferscheinen die zurückgemeldeten Bundles und legt die einzelnen Bundle-Elemente automatisch an. Bisher sind uns nur Einzelfälle bekannt, in denen das zum Tragen kam. Die gezielte Suche nach Bundles in den Bibliografien ist problematisch, da zum Beispiel im VLB eine Einschränkung über die Produktart noch nicht möglich ist.

Zu Erinnerung: Es geht hier um Bundles, deren Komponenten auch einzeln mit unterschiedlichen Mehrwertsteuer-Sätzen angeboten werden, die sogenannten E-Bundles. Wo liegt, kurz und knapp gesagt, das Problem?

Die Besteuerung der Einzelkomponenten ist unterschiedlich geregelt. Die physische Leistung, die Lieferung des Buchs eventuell sogar mit einer inliegenden CD (Kombiprodukt) unterliegt weiterhin der ermäßigten Steuer. Wird aber gleichzeitig eine rein digitale Dienstleistung erbracht, zum Beispiel der Zugang zu einer Online-Datenbank per App oder im Internet mit einem Zugangscode, ist diese Dienstleitung aus dem Gesamtpreis herauszurechnen und mit dem vollen Steuersatz zu versteuern. Wenn nun die Verlage die Teilung in Prozent vom Netto-Einkaufspreis angeben, stellt sich die Frage, wie soll der Sortimenter diesen ermitteln. Das Problem ist, dass keine handhabbaren Daten zur Verfügung stehen, um vorhandene Lagerbestände umzuzeichnen.

„Das BMF geht im Rahmen des Verkaufs eines gedruckten Verlagserzeugnisses in Verbindung mit einem elektronischen Inhalt (E-Content) umsatzsteuerlich nicht von einem einheitlichen Druckwerk, sondern von zwei eigenständigen Leistungen aus. Neben der Lieferung des Druckwerks soll danach eine auf elektronischem Weg erbrachte Leistung vorliegen. 

Dabei macht das BMF grundsätzlich keine Unterscheidung, ob für das elektronische Produkt im Bundle ein zusätzliches oder gesondertes Entgelt berechnet wird.“ Quelle: Börsenverein des Deutschen Buchhandels, FAQs zu Bundles. 

Wie viele solcher Bundle-Produkte werden in den Faktur-Systemen der Verlage bereits steuerrechtlich korrekt geführt?

Wahrscheinlich viel zu wenige. Es gibt zahllose Schulbücher mit Online-Zugängen über einen eingedruckten Code. Es gibt ebenso unendlich viele Fachbücher mit entsprechend gekoppelter Leistung. Vereinzelt konnte ich feststellen, dass Verlage den Online-Zugang gegen eine geringe Gebühr als Zusatzleistung – wie einen einzelnen Titel – gelistet haben. Andere Verlage setzen selbst Kombiprodukte ganz einfach auf den vollen Steuersatz, nur um ganz sicherzugehen. 

Und der Rest wird seit 1. Januar 2016 Stück für Stück falsch abgerechnet?

Davon ist ganz klar auszugehen. 

Das komplette Interview lesen Sie auf pubiz.de

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