Hochschulen dürfen ihren Studierenden Auszüge aus wissenschaftlichen Werken und Lehrbüchern frei zur Verfügung stellen, seit 2018 noch etwas umfänglicher. Der Protest war groß, Verlage befürchteten Einbrüche bei den Lehrbuchverkäufen. Dazu hat der Börsenverein jetzt eine Studie vorgelegt.
Der Börsenverein holt zur Abrechnung aus: Justiziar Christian Sprang hat in dieser Woche ein 11-Seiten-Papier ans Bundesjustizministerium geschickt, in dem er noch einmal die bekannten Argumente und Kritikpunkte der Branche am Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) aufzählt.
Die neuen Regelungen, die u.a. die lizenzfreie Nutzung von Werken in der Lehre ausweiten – und so die Rechte von Urhebern und Verlagen einschränken –, waren ein Aufregerthema der Jahre 2017/18. Das Vorhaben sorgte für großen Protest in der Branche, der Börsenverein und die betroffenen Verlage hatten erfolglos dagegen gekämpft. Dass sich dadurch der Druck im Lehrbuchmarkt auf Verlags- wie Händlerseite noch einmal erhöht hat, wurde seitdem immer wieder beklagt.
Um den Unmut zu befrieden, hatte der Gesetzgeber damals eine Rückholoption ins Gesetz eingebaut, sollten sich die fraglichen Regelungen als allzu schädlich erweisen. Diese Befristungsklausel wurde in diesem Jahr aber überraschend vorzeitig aufgehoben, weil der Bundesrat – also die vielfach Bibliotheken finanzierenden Bundesländer – darauf gedrängt hatte. Die Betroffenen sollen jetzt pro forma aber dennoch angehört werden.
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