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Lesungen regional wieder möglich

Die Corona-Beschränkungen machten zuletzt auch Lesungen unmöglich. Jetzt haben die ersten Bundesländer Lockerungen angekündigt – vorausgesetzt die obligatorischen Hygiene- und Abstandsregeln werden eingehalten. 

  • Hessen: Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit bis zu 100 Personen sind seit dem 9. Mai wieder zugelassen.
  • Sachsen: Ab 15. Mai dürfen Lesungen mit sogar bis 1000 Personen wieder veranstaltet werden, vermeldet das sächsische Sozialministerium.
  • Mecklenburg-Vorpommern: Ab dem 18. Mai sind Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit bis zu 75 Personen erlaubt. Dazu muss eine Genehmigung durch das zuständige Gesundheitsamt erfolgen. Das Tragen einer Maske wird empfohlen.
  • Schleswig-Holstein: „Veranstaltungen mit Sitzcharakter“ bis 50 Personen sind ab dem 18. Mai wieder möglich.
  • Hamburg: Ab dem 1. Juni sollen wieder Veranstaltungen mit bis zu 50 Personen stattfinden dürfen, vorausgesetzt das Infektionsgeschehen entwickelt sich weiter wie bisher, so die Senatskanzlei. 
  • Baden-Württemberg: „Kultur in kleinen Formaten“ soll ab dem 1. Juni wieder möglich sein. Zu beachten seien dabei die räumlichen Bedingungen, sowie die üblichen Hygiene- und Abstandsregeln. Außerdem muss die Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer gewährleistet sein, so das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg. Als Vorlage gelten die Rahmenbedingungen für Gottesdienste. Daraus ergibt sich, dass in einem ersten Schritt Veranstaltungen mit einem Richtwert von unter 100 Personen möglich sind. Das Kunstministerium stellt über 2 Millionen Euro aus dem Innovationsfonds Kunst bereit, um unter der Überschrift „Kultur Sommer 2020“ kleinere Kulturveranstaltungen aller Sparten und auch der Breitenkultur, beispielsweise der vielen Vereine, zu fördern.

Die für Kultur zuständigen Länderminister hatten sich am 12. Mai zu einem informellen Austausch verabredet. Neuerungen werden auf den Webseiten der Landesregierungen veröffentlicht.

 

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