Der Weg von Suhrkamp zur AG ist frei. Das Landgericht Berlin hat die Beschwerde von Hans Barlachs Medienholding gegen die Bestätigung des Insolvenzplans zurückgewiesen.
Wie der Verlag mitteilt, hat das Gericht am 20.10.2014 einem Eilantrag des Verlags stattgegeben und entschieden, dass die Beschwerde Barlachs abgewiesen wird, die Medienholding trage die Kosten des Beschwerdeverfahrens vor dem Bundesgerichtshof. Eine weitere Rechtsbeschwerde der Medienholding sei jetzt nicht mehr möglich.
Der Verlag geht davon aus, dass die Umsetzung der wesentlichen Maßnahmen des Insolvenzplans im Laufe des 1. Quartals 2015 abgeschlossen sein werde.
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