Ein Streit, den Libri und die Verlagsgruppe MairDumont seit geraumer Zeit über Konditionen führten, ist nun außergerichtlich beigelegt worden. Libri hatte seinerzeit auf Basis von § 6 Absatz 3 des Buchpreisbindungsgesetzes (BuchPrG) eine Klage gegen den Verlag angestrengt und wollte damit erreichen, die gleichen Konditionen zu erhalten, wie sie MairDumont auch großen Buchhandelskunden gewährte.
Das Landgericht Stuttgart hat Libri im Frühjahr dahingehend Recht gegeben, dass Zusatzleistungen im Category Management, Verlagsmarketing und Remissionsmanagement, die Händler für Verlage erbringen, als sortimentstypisch zu bewerten sind. Sie dürfen also nicht Anlass für eine besondere Vergütung sein, die in der Addition zu einem insgesamt höheren Rabatt führt, als ihn der Verlag (hier MairDumont) Libri als Zwischenhändler gewährt.
Die Klage ist nunmehr vom Tisch, weil sich beide Unternehmen geeinigt haben. Das Stuttgarter Urteil (Az. 44 O 37/20 KfH) ist damit rechtskräftig.
Libri wird seine Buchhandels-Kunden an den veränderten Konditionen teilhaben lassen und den Grundrabatt für die Titel der Verlagsgruppe MairDumont zum 1.9.2021 erhöhen.
Damit entsprächen beide Unternehmen dem Geist des vom Börsenverein initiierten „Runden Tischs zur Buchpreisbindung”, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung.
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