buchreport

Lob für den neuen King

Stephen King

Stephen King (Foto: Shane Leonard)

„Gebt ihm einen Nobelpreis!“, fordern Fans von Stephen King schon länger. Immer wieder wird der Aufruf auf Twitter veröffentlicht. Vor zwei Jahren reihte sich auch Thees Uhlmann ein: Der Musiker widmete dem Autor einen Song auf seinem Album „Junkies und Scientologen“. Via Twitter schrieb er dann, dass er sich den Literaturnobelpreis für den König des Horrors wünsche. 2017 forderte dies schon Thomas von Steinaecker in der „Süddeutschen Zeitung“. Und nun erklärt auch die „Rheinische Post“ in aller Deutlichkeit: „Warum Stephen King für ,Billy Summers‘ den Nobelpreis verdient“.

„Billy Summers“ ist der neue Thriller des amerikanischen Grusel-Meisters. King erzählt darin die Geschichte eines Killers, der sich bei seinem letzten Auftrag zwischen Rache und Gerechtigkeit entscheiden muss. Ganz ohne übernatürliche Elemente zeigt King dabei, dass er mehr kann als nur Horror. Das kommt an: Die „Welt“ kommentiert, dass man ihn mit Charles Dickens gleichstellen könne. Und der britische „Guardian“ lobt den Titel als sein bestes Buch seit Jahren.

Ob es irgendwann für den produktiven und auch kommerziell höchst erfolgreichen Autor, der im September 74 wird, zum Literaturnobelpreis gereichen wird? Sicher ist die Platzierung auf der SPIEGEL-Bestsellerliste Hardcover Belletristik. Obwohl offiziell erst mit Erstverkaufstag am 9. August im Markt, haben Vorabverkäufe in der vergangenen Woche „Billy Summers“ (Heyne) auf Rang 16 ins Ranking einsteigen lassen. Mit dem jetzt begonnenen Verkauf in der Breite dürfte es im Ranking noch weiter nach oben gehen.

Kommentare

Kommentar hinterlassen zu "Lob für den neuen King"

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Mit dem Abschicken des Kommentars erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten elektronisch gespeichert werden. Diese Einverständniserklärung können Sie jederzeit gegenüber der Harenberg Kommunikation Verlags- und Medien-GmbH & Co. KG widerrufen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutz-Richtlinien

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*