Wie erwartet haben Bundesregierung und Ministerpräsidenten sich am Dienstagabend auf eine Verlängerung des Lockdowns geeinigt. Alle bisher geltenden Maßnahmen bleiben bis zum 31. Januar 2021 gültig, darüber hinaus greifen aber in Regionen mit hohen Fallzahlen schärfere Maßnahmen.
Sobald die Sieben-Tage-Inzidenz den Wert von 200 überschreitet, wird die Bewegungsfreiheit der Menschen auf 15 Kilometer um den eigenen Wohnort beschränkt. Ausnahmen gelten nur bei „triftigen Gründen“, wozu ausdrücklich keine Ausflüge, also „tagestouristische Ausflüge“ zählen. Bewegung ist also nur im Nahbereich möglich.
Für den Einzelhandel bleibt es demnach bei allen bekannten Einschränkungen, wobei abzuwarten bleibt, ob auch die bisher durchaus abweichenden Länderregelungen für Click&Collect-Lösungen so bestehen bleiben. In vielen Bundesländern war die Abholung von bestellten Büchern noch möglich, in anderen nicht.
Handelsverband fordert wirksame Hilfen
Erwartungsgemäß hat auch der Handelsverband Deutschland (HDE) weitere Hilfen gefordert. Insbesondere sollen die Ausgangsbeschränkungen nicht für den Einkauf sowie Click&Collect-Lösungen gelten, heißt es.
„Den Lockdown einfach nur zu verlängern und keinerlei Perspektiven oder Pläne für eine Wiedereröffnung der Geschäfte zu präsentieren, ist zu wenig. Die geschlossenen Handelsunternehmen brauchen jetzt klare Aussagen, unter welchen Bedingungen sie wann ihren Betrieb wieder aufnehmen können“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Derzeit sei nicht eindeutig geklärt, bei welchen Corona-Zahlen und Inzidenzwerten mit einer Lockerung für den Einzelhandel gerechnet werden könne. Die Handelsunternehmer aber müssten entscheiden, ob sie Ware bestellen und Marketingmaßnahmen planen. Dafür bräuchten sie zumindest eine einigermaßen zuverlässige Grundlage.
Zudem moniert der HDE, dass die staatlichen Hilfen auch weiterhin für viele notleidende Händler keine wirksame Unterstützung bringen. „Für den Handel steht die schnelle Eindämmung der Pandemie an erster Stelle. Wenn die Politik dazu aber den Non-Food-Handel schließt, dann muss sie auch die entstehenden wirtschaftlichen Schäden abfedern. Da muss der Bundesfinanzminister Wort halten“, so Genth weiter. Große Teile einer Branche in den künstlichen Winterschlaf zu schicken, ohne gleichzeitig für entsprechende Notunterstützung zu sorgen, sei extrem kurzsichtig. Die aktuell verfügbaren und angekündigten Überbrückungshilfen seien für den Einzelhandel nicht passend. Zudem kommt selbst das bereits zugesagte Geld gar nicht oder zu spät an.
Private Zusammenkünfte eingeschränkt
Auch private Treffen werden noch einmal erheblich eingeschränkt. Private Zusammenkünfte sind nur noch mit maximal einer (außerhalb des Haushalts lebenden) Person zulässig sein. Zudem bleiben die aktuellen Regelungen in Sachen Kitas und Schulen, also Aussetzung der Präsenzpflicht, die „Bitte“, Kita-Kinder nicht in die Betreuung zu geben, bestehen.
Das Ziel aller Maßnahmen sei, die Siebe-Tage-Inzidenz wieder auf unter 50 zu drücken, so heißt es. Insbesondere mit Blick auf das jüngst mutierte Virus, das in Großbritannien nachgewiesen wurde, sei das wichtig.
Für Arbeitgeber gelte der Appell, Arbeit aus dem Home Office zu ermöglichen.
Neben den beschlossenen Maßnahmen setzt die Politik auf die „zweite Säule“ Impfung.
Kommentar hinterlassen zu "Lockdown wird teilweise verschärft – und gilt bis 31. Januar 2021"