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Macmillan gibt fixe E-Book-Preise auf

Jetzt kämpft nur noch Apple vor dem Kadi gegen den Vorwurf der Preisabsprache: Als letzter der angeklagten Verlage hat der zur deutschen Georg von Holtzbrinck Gruppe zählende Verlag Macmillan am Freitag den Vergleich mit dem US-Justizministerium unterzeichnet und damit die Preishoheit für E-Books aufgegeben. 
In einem Brief an Autoren, Illustratoren und Literaturagenten erklärt Macmillan-SEO John Sargent seine Entscheidung. Er betont, dass Macmillan sich nichts habe zuschulden kommen lassen. Er habe sich aus zwei Gründen entschieden, dennoch den Vergleich zu unterzeichnen:
  • Da sich Penguin wegen der geplanten Fusion mit Random House schließlich auf einen Vergleich eingelassen hat (buchreport.de berichtete), hätte Macmillan als einzige Verlagsgruppe die Fahne hoch halten müssen. Als einzelner Verlag hätte Macmillan die Marktpreise nicht beeinflussen können. Und die Urheber hätten unter den Preisdifferenzen (= geringeren Abverkäufen) zu leiden.
  • Das finanzielle Risiko des Verfahrens sei zu hoch geworden. Da alle übrigen Verlage sich auf einen Vergleich eingelassen haben, hätte Macmillan nicht nur den eigenen Schaden verantworten müssen, sondern auch Rechnung tragen müssen für den der anderen Verlage (soweit nicht durch den Vergleich abgedeckt), so Sargent. Der geschätzte maximale Schadensersatz bei einer Verurteilung wäre für Macmillan weit höher gewesen als das Eigenkapital des Verlags. 
Laut Vertrag muss Macmillan seinen E-Book-Händlern innerhalb von drei Tagen die freie Gestaltung der E-Book-Preise gewähren. Auch auf die Muttergesellschaft geht der Vergleich explizit ein: Die deutsche Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck könnte zur Verantwortung gezogen werden, „wenn sie mit Macmillan zusammenarbeiten würde, um sich den Verpflichtungen aus dem Vergleich zu entziehen (zum Beispiel indem sie Geschäftsbereiche nach Deutschland verlagert)“, heißt es in dem Vergleich.

Richterin segnet Vergleich der Bundesstaaten ab

Wie berichtet, gibt es derzeit mehrere juristische Schauplätze rund ums Agency-Modell. Der aktuelle Stand:

  • KartellverfahrenIm April 2012 erhob das US-Justizministerium Klage gegen Apple und fünf US-Verlage: Das Justizministerium wirft den Verlagen Hachette LivreHarper Collins, Simon & Schuster, Penguin und Macmillan sowie Apple vor, die Preise für E-Books nach Absprache erhöht und damit gegen das Kartellrecht verstoßen zu haben. Während Apple nach heutigem Stand im Sommer 2013 vor Gericht kämpfen will, haben sich die Verlage außergerichtlich mit der US-Justiz geeinigt (hier mehr). Gegen den Vergleich hatten zahlreiche Branchenvertreter protestiert, darunter der US-Autorenverband (hier) und der Filialist Barnes & Noble (hier).
  • Europäisches Wettbewerbsrecht: Auch die EU-Kommission hat ein Verfahren gegen die Verlage und Apple eingeleitet. Inzwischen haben sich die Verlage außergerichtlich mit der EU-Kommission geeinigt. Einzige Ausnahmen: Penguin verhandelt noch mit der EU-Kommission, Apple tritt vor den Kadi (hier mehr). 
  • Verbraucherschutz: Im Mai 2012 reichten alle Bundesstaaten (außer Minnesota) und US-Territorien eine Sammelklage gegen die Verlage und Apple ein, die weniger um Kartellrechtsverstöße als den Verbraucherschutz kreist. Auch in diesem Verfahren wird ein Vergleich angestrebt – die Eckpunkte wurden erst am 8. Februar von Richterin Denise Cote abgesegnet. Demnach sollen 89 Mio Dollar an Verbraucher gezahlt werden, die zwischen April 2010 und Mai 2012 E-Books gekauft haben  (hier im Detail nachzulesen). Die Summe setzt sich zusammen aus 69 Mio Dollar von den Verlagen Hachette, HarperCollins und Simon & Schuster sowie 20 Mio Dollar von Macmillan. Penguin steht noch in Verhandlungen. Apple kämpft vor Gericht.
  • Zudem gibt es eine separate Klage von Verbrauchern, die bereits im Sommer 2011 eingereicht wurde, lange bevor das US-Justizministerium, die EU-Kommission sowie die Bundesstaaten rechtliche Schritte eingeleitet haben (hier mehr). 

Hintergrund der Verfahren: Die angeklagten Verlage waren 2010 zum Agency-Modell gewechselt: Bei dem zuerst von Macmillan und Apple forcierten Modell legt der Verlag den Preis fest, den die Verkaufsplattformen als Agenturen (die ja keine E-Books einkaufen und ans Lager nehmen) beim Endkunden abrechnen. Die Kläger sind nicht gegen das Modell an sich, melden aber Zweifel am Zustandekommen des Modells an. Die Verlage hätten sich mit Apple abgesprochen, um den Agency-Ansatz durchzusetzen.

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