Der Verlag Bastei Lübbe setzt auf den stationären Buchhandel als Vertriebskanal und will die Sortimenter künftig bei Werbemaßnahmen unterstützen. Mit dem „Lübbe go!“ genannten Projekt können Buchhändler „individuelles Buchhandelsmarketing mit Titeln aus dem Hause Bastei Lübbe“ betreiben.
Mithilfe von Lübbe go will der Verlag dem Buchhandel helfen, „Stammkunden zu halten, Neukunden für den klassischen Buchhandel zu gewinnen und so das Image sowie die Attraktivität für die lokalen Buchhandlungen zu erhöhen“. So funktioniert es:
- Buchhändler müssen sich auf der Plattform Lübbe go registrieren.
- Anschließend können sie individuelle Werbemaßnahmen zu einzelnen Titeln buchen. Dazu gehören Outdoor-Plakatierungen, Postwurfsendungen, Print-Anzeigen, Online-Bannerwerbung, Streuartikel, TV-, Radio- und/oder Kinospots.
- Gestaltet werden die Werbemaßnahmen von der Lübbe-Marketingabteilung, sie lassen sich u.a. mit den Kontaktdaten, dem Logo und einer Anfahrtsskizze des Buchhändlers personalisieren.
- Zu den Buchtiteln, zu denen in den kommenden Monaten Werbematerial zur Verfügung gestellt wird, gehören „Kinder der Freiheit“ von Ken Follett (Oktober), „Magisterium“ von Cassandra Clare und Holly Black (November), „Dein finsteres Herz“ von Tony Parsons (November) und „Das Kind, das nachts die Sonne fand“ von Luca Di Fulvio (März).
- Aktuell sind Lübbe-Mitarbeiter unterwegs, um Buchhändlern das Projekt vor Ort vorzustellen.
Wie viel den Buchhändler die einzelnen Aktionen und Produkte kosten, hängt von mehreren Faktoren ab. Ein zentrales Kriterium ist das Marketingbudget, das für die einzelnen Titel und die jeweiligen Werbeformen in einem bestimmten Zeitraum bereitsteht. Die Werbekostenzuschüsse handelt Lübbe mit den einzelnen Buchhandlungen zudem auf Basis des erwartbaren Zusatzumsatzes aus.
Mehr zum Thema im kommenden buchreport.express 44/2014 (hier zu bestellen)
Luca Di Fulvio – mit personalisiertem Buchhändler-Bezug.
Da fehlt mir das nicht unwichtige Detail, ob das für die Buchhändler mit Kosten verbunden ist. Und wenn ja, in welcher Größenordnung.
Haben wir oben ergänzt (wenn auch nicht die Größenordnung)
„Buchen“ heißt nicht zwingend „kostenpflichtig buchen“.