Noch bis zum 30. April können Buchhandlungen und Verlage eine Förderung durch das Programm „Neustart Kultur“ der Bundesregierung beantragen. Gefördert werden Maßnahmen, die bis zum 31. Oktober durchgeführt werden. Die Frist des Programms wurde damit nochmals ausgeweitet.
Bislang wurden laut Börsenverein insgesamt rund 1200 Anträge eingereicht. Das zeige, dass die Programme gut angenommen würden – „zugleich haben wir natürlich noch Luft nach oben“, so der Verband. Pressesprecher Thomas Koch benennt Gründe für bisherige Verzögerungen:
- Der Börsenverein unterliegt bei diesen Programmen dem Bundeshaushaltsrecht, auf dessen Einhaltung genauestens zu achten ist, da der Verband für die komplette Fördersumme haftet.
- Die Prüfung der Antragsunterlagen nimmt viel Zeit in Anspruch. Häufig fehlen Unterlagen oder wurden missverständlich ausgefüllt.
- Aufgrund von Corona müssen alle eingereichten Unterlagen digitalisiert werden, damit die Prüfung auch aus dem Homeoffice möglich ist.
Die Anträge reichen von Hardware bis Beratungsleistungen bei Buchhandlungen (s. auch Projekt rechts) und von Buchprojekten bis zu Druckverfahren bei Verlagen. „Die beantragten Summen sind oft noch eher zurückhaltend, daher hier erneut die Ermutigung: Es dürfen gerne die Maximalsummen ausgeschöpft werden“, so Koch. Insgesamt geht es um 20 Mio Euro. Bewilligte Fördersummen können abgerufen werden, sobald das Projekt umgesetzt wird. Alle Infos zur Antragstellung:
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