Das VG Wort-Urteil ist ein schwerer Schlag für Verlage. 100 Mio. Euro muss die Verwertungsgesellschaft Wort von Verlagen zurückfordern, die sie in den Jahren 2012 bis 2015 ausgeschüttet hat. Denn durch die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 12. November 2015 (HP Belgium/Reprobel) und des Bundesgerichtshofs vom 21. April 2016 (Dr. Vogel/VG-Wort) gilt der seit Jahrzehnten angewendete Verteilungsplan der VG Wort nun als rechtswidrig.
Doch wie konnte es zu dieser Entscheidung kommen? Wann beginnt die VG Wort mit den Rückforderungen und wie hoch werden sie sein? Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Verlage damit umzugehen? Bedeutet die aktuelle Rechtsprechung das Ende gemeinsamer Verwertungsgesellschaften von Urhebern und Verlagen? Ist seitens des Gesetzgebers mit einer Korrektur der Rechtsprechung zu rechnen? Und ist die Schaffung eines Leistungsschutzrechts für Verleger der Ausweg?
Diese und weitere Fragen stehen im Mittelpunkt der Medienrechtstagung „Das VG Wort-Urteil – Konsequenzen für Verlage“, die die Akademie der Deutschen Medien am 13. September 2016 im Literaturhaus München veranstaltet. Dabei werden auch die jüngsten Entscheidungen der am 10. September geplanten außerordentlichen Mitgliederversammlung der VG Wort berücksichtigt.
Die Veranstaltung richtet sich an Geschäftsführer von Verlagen, deren interne und externe juristische Berater sowie an Mitarbeiter von Lizenzabteilungen.
Referenten der Konferenz sind Dr. Christian Beyer (VG Wort), Dr. Ole Jani (CMS Hasche Sigle),
Dr. Christian-Henner Hentsch, LL.M. (Mitarbeiter der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht, TH Köln), Karl Petersen (Crowe Kleeberg), Dr. Robert Staats (VG Wort), Prof. Dr. Bernhard von Becker (Verlag C. H. Beck). Referenten und Moderatoren der Konferenz sind Dr. Matthias Lausen (Lausen Rechtsanwälte) und Prof. Dr. Christian Sprang (Justiziar, Börsenverein des Deutschen Buchhandels).
Weitere Informationen und Anmeldung
http://www.medien-akademie.de/konferenzen/medienrecht/vg_worturteil.php
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